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Experten-Antwort

Rentennachzahlung ohne Anspruch sozialer Leistungen wegen Verzögerung des SBH

von Looser13.03.2025 | 13:25
139 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag,- habe Bürgergeld bezogen bis Ende November 2024 und dann wurde ich automatisch an die Sozialhilfe weiter geleitet. Der Antrag dauert nun schon über 3 Monate und ich bezweifle, dass sich das zum Positiven ändert. Habe seit Jahren einen minimalen Zuverdienst von € 100 pro Monat und das Sozialamt verlangt Unterlagen ohne Ende, obwohl diese im selben Haus beim Jobcenter gespeichert sind. Der zuständigen Sachbearbeiterin für mein Rente hat ein Schreiben bekommen mit dem Hinweis der SB vom Sozialamt mit dem Grund der Verzögerung: Personalmangel ! Habe noch Geld ( Freibetrag ), nur bald ist halt Schluss ! Dazu kommt, dass ich eine PKV habe und gesundheitlich mir keinen Basistarif leisten kann bzw. möchte. Beim Basistarif könnte ich mir dann gleich die Kugel geben ! SORRY Besten Dank im vorraus !!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Looser,

 

wir bedauern es, zu hören, dass Sie sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden.

 

Wir möchten Ihnen daher hierzu einige Hinweise geben :

 

1. Vorschuss beantragen :

 

Sie können beim Sozialamt schriftlich einen Vorschuss beantragen, wenn Sie keine finanziellen Mittel mehr haben, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich diese Situation nun durch die länger andauernde Bearbeitung Ihres Antrages durch das Sozialamt unzumutbar verzögert.

 

Wichtig ist es , dass Sie diesen Antrag schriftlich stellen und Ihre finanzielle Situation unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen zu Ihren laufenden Ein-und Ausgaben, sowie aktueller Kontoauszüge belegen.

 

2.Eilantrag stellen : 

 

In existenziellen Notlagen können Sie einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen, um eine schnellere Entscheidung zu erzwingen.

 

4. Unterstützung durch Beratungsstellen :

 

Sie können sich auch an lokale Sozialberatungsstellen oder Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder Diakonie wenden. Diese können Ihnen bei rechtlichen Schritten oder der Kommunikation mit dem Sozialamt helfen.

 

5. Kommunikation :

 

Halten Sie alle Kommunikation mit dem Sozialamt schriftlich fest und bewahren Sie Kopien Ihrer Unterlagen auf.

 

6. private Krankenversicherung :

 

Das Sozialamt kann Ihnen einen Zuschuss zu den Beiträgen Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung gewähren, wenn Sie Sozialhilfe beziehen und die Beiträge nicht selbst zahlen können. Der Zuschuss ist begrenzt auf die Hälfte des Beitrags im Basistarif Ihrer privaten Krankenversicherung, der vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

 

Falls Ihr aktueller Tarif teurer ist als der Basistarif, müssen Sie den Differenzbetrag selbst bezahlen. Der Zuschuss wird ab Antragstellung oder Kenntnis des Sozialamtes gezahlt und umfasst laufende Beiträge, jedoch keine rückwirkenden Kosten.

 

Hierzu raten wir Ihnen gegebenenfalls zu einem Gespräch mit Ihrer privaten Krankenkasse.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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4 Antworten

Festeram 13.03.2025 | 13:32
Was möchten Sie denn fragen oder wissen ?
William 13.03.2025 | 13:41
Hallo Looser Personalmangel ist nach gefestigter Rechtsprechung - kein ausreichender Grund - ihren Antrag nicht zu bescheiden. Nachweislich schriftlich noch mal die Auszahlung iher Sozialleistung bei der Behörde bitten, mit Nachweisen, dass sie sich in einer Notlage befinden.
Looseram 13.03.2025 | 13:45
FRAGE EINFACHER: der SB im SBH hat 6 Monate Zeit zum Bearbeitung meines Antrages und somit bekomme ich lediglich bis zum endgültigen Bescheid meine 1. Rentenzahlung Ende März 2025 in Höhe von ca. € 340 !!! Rente für Dez.2024 - 28.02.2025 bekomme ich nicht, aber dann ab Ende März ? Es gibt nach wie vor keine Leistung vom Sozi und trotzdem wird die Rente im März angewiesen ? Das widerspricht sich doch !!! Armes Deutschland und ich bin KEIN AFD.ler
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