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Rentennachzahlung/ Verrechnung

von delfifi16.06.2011 | 14:53
1692 Ansichten
1 Antworten
Hallo, weitere Fragen. Wenn man Rente nachgezahlt bekommt von einigen Jahren, dann wird sie ja mit der Rente, die man schon damals erhalten hat, verrechnet. Differenz gleich Auszahlung. Aber muss sie dann nicht auch genau so verrechnet werden, das die Sozialabzüge für Krankenkasse und Pflegeversicherung in der Höhe abgezogen werden müssen, wie damals der jeweilige Prozentsatz gültig war. ? Wenn man hier Fehler entdeckt und die Auszahlung einen Zeitraum von 4 Jahren entspricht, die Auszahlung selbst aber mittlerweile wieder ein Jahr her ist, kann man dann trotzdem diese Dinge noch beanstanden. ? Wie lange muss man eigentlich Rente zurück bezahlen, die aufgrund eines Berechnungsfehler der Rentenstelle erstellt wurde und den man selbst erst Jahre später bemerkt. ? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2011 | 11:04

Von einer nachgezahlten Rente wird immer der KV-/PV-Beitrag abgezogen, der in dem Zeitraum gilt, für den die Rente gezahlt wird.

Ob und in welcher Höhe Rentenbeträge ggf. zurückzuzahlen sind, hängt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallbezogen. Wenn es Ihnen um einen konkreten Fall geht, empfehle ich Ihnen, sich für Einzelheiten an eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden.

0 Antworten

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