Von einer nachgezahlten Rente wird immer der KV-/PV-Beitrag abgezogen, der in dem Zeitraum gilt, für den die Rente gezahlt wird.
Ob und in welcher Höhe Rentenbeträge ggf. zurückzuzahlen sind, hängt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallbezogen. Wenn es Ihnen um einen konkreten Fall geht, empfehle ich Ihnen, sich für Einzelheiten an eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden.
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