Hallo Paphos,
die Rentenversicherungsträger sind bei Versorgungsausgleichsverfahren idR Verfahrensbeteiligte und müssen die entsprechenden Versorgungsausgleichsentscheidungen von Amts wegen umsetzen. Falls also auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung eine Neuberechnung erfolgen muss, dann wird die automatisch kommen.
Wenn sich die Änderungen allerdings nur und ausschließlich auf die Anrechte der Betriebsrente beziehen, dann besteht für Änderungen bei der gesetzlichen Rente unter Umständen keine Notwendigkeit. Hier wäre genauer zu eruieren, was genau bei der Versorgungsausgleichsentscheidung geändert wurde.
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