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Experten-Antwort

Rentenniveau

von Marcel13.10.2016 | 14:55
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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Rentenniveas. Das Rentenniveau drückt das Verhätlnis zwischen einer Eckrente(Durchschnittsrente) und dem Durchschnittsverdienst aus. Das Bedeutet, dass ein Durchschnittarbeiter mit 45 Beitragsjahren ca. 48 % des Entgeltes an Rente erhält. Jetzt arbeitet aber nicht jeder Durchschnitt z.B. erhält einer eine Brutto Rente von 2.000 EUR. Dieser hat dann ein Rentenniveau von ca 66 % oder jemand mit 500 EUR hat ein Rentenniveau von 16% Ist das so korrekt=

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Standardrentenniveau, auch einfach Rentenniveau, bezeichnet das Verhältnis zwischen einer Standardrente (auch Eckrente genannt) und dem Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen im selben Jahr. Die für die Berechnung zugrunde gelegte Standardrente entspricht einer Regelaltersrente mit exakt 45 Entgeltpunkten. Wie auch von Herrn Schießl vorstehend dargestellt, handelt es sich um einen feststehenden Begriff bzw. eine Rechengröße. Hierbei wird die Jahresrente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Jahren ins Verhältnis gesetzt. Insofern ist der Begriff Rentenniveau definiert und als Rechengröße festgeschrieben. Eine Übertragung mit anderen Verdiensten, die nicht dem durchschnittlichen Verdienst entsprechen ist zwar möglich, jedoch nicht vorgesehen.

MfG

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8 Antworten

W*lfgangam 13.10.2016 | 15:04
Hallo Marcel, die Renten werden immer zu 100 Prozent ausgezahlt. Gruß W.
senf-dazuam 13.10.2016 | 15:39
Halo Marcel! Klar sind die Erwerbsbiographien sehr unterschiedlich und dementsprechend auch die einzelnen Rentenbeträge. Aber das Rentenniveau ist eine statistische Größe, die am Eckrentner festgemacht wird. Dieser hat eben 45 Jahre (oder demnächst 47 Jahre) ein Durchschnittseinkommen erzielt und erhält damit eine Durchschnittsrente. Teilt man die (grob gesagt) durch das Durchschnittseinkommen, erhält man das Rentenniveau. Und einer mit einer Rente von 2000 Euro hatte auch ein hohes Einkommen, teilt man seine Rente durch sein vorheriges Einkommen, kommt auch vermutlich etwas in der Größenordnung des Rentenniveaus raus.
Konrad Schießlam 13.10.2016 | 15:37
Zu Unrecht, muss das Rentenniveau für alles mögliche herhalten. Obwohl dieser Ausdruck nur für den Eckrentner gedacht ist, der immer Durchschnittsverdiener war und 45 Jahre lange einen Entgeltpunkt erwarb. Für das Jahr 2016 bringt dieser Entgeltpunkt 30,45 Euro Rente in West. Es sind also 29,21 x 45 x 6 7886,70 und vom 1.7.-31.12.2016 30,45 x 45 x 6 8221,50, Gesamt 16.108.20 Bruttorente : 36267 Brutto Durchschnittsverdienst 44.42% Bruttoniveau und ca. 48% Nettoniveau Dies hat also mit der Rente des Einzelnen nichts zu tun Man kann auch sagen, außer der Eckrente spricht man vom Verhältnis Bruttorente zum Bruttoverdienst. Beim Nettoniveau werden Krankenversicherung-und Pflegeversicherungs Beitrag gekürzt, vom Bruttoverdienst noch zusätzliche Beträge wegen anderen Leistungen. Zur leichten Begrifflichkeit-dies haben Sie schon angesprochen- nehme ich immer meine Zahlen-. Bei 65.8232 Entgeltpunkten, erworben durch 48 Jahre Beitragszahlung ergibt sich in 2016 29,21 . 65.8232 EP. 1922,70 x 6 11536,20 E. und 30,45 . 65.8232 2004,32 x 6 12.025,92, Gesamt 23.562,12 : 36.267 DU.Verdienst 64,96 % , das Nettoverhältnis (Niveau?) ca. 69%. Es ist also keinesfalls so, dass Gabriel oder Merkel das Niveau bestimmen, wenn man so will ist dies ein Selbstläufer. MfG.
Herz1952am 13.10.2016 | 16:53
Hallo W*lfgang, Warum bekomme ich meine Rente nicht 100 % Brutto ausgezahlt? (smile). Ist wohl wie mit dem Federweisen. Dieser ist mit der Gärung hintendran in Relation zum Wein. Als Vorprodukt ist er aber vorne dran. (smile). Hatte aber einen Vorteil. Der FW hat mich dazu gebracht, dass ich meine Festplatte im Kopf auf "beschreibbar" umstelle. "Read only Memory" ist wohl nicht ganz richtig (smile). Gruß
S. Schubertam 14.10.2016 | 09:08
Ja genau, eine spezielle Bearbeitungsgebühr oder Disagio für die Auszahlung wird nicht erhoben. Wie großzügig der Verein doch ist.
Max1964am 17.10.2016 | 21:16
Die Bundesregierung bestimmt das Durchschnittsentgelt durch Fortschreibung der Rechengröße. Grundlage sind zwar die Bruttolöhne und Gehälter (s. Bundesrat Drucksache 487/14), aber nur um die Anpassung zu ermitteln, entrprechen aber mitnichten dem tatsächlichen "Durchschnittsteinkommen der Erwerbstätigen". Diese liegen nämlich -je nach Betrachtung- um ca. 10% niedriger. D.h., der Preis für einen (vollen) Entgeltpunkt ist das jährliche Durchschnittsentgelt. Oder anders formuliert, der *tatsächliche* Arbeitnehmer-Durchschnittverdiener erhält gar nicht 1,0 EP pro Jahr sondern nur ca. 0,9 EP.
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