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Experten-Antwort

Rentenpfändung

von Unwissender01.02.2011 | 15:37
3354 Ansichten
3 Antworten
Wenn ein Pfändungsbeschluß zur DRV geht,die Rente aber unter dem Pfändungsfreibetrag liegt,lehnt die DRV dann automatisch eine Pfändung ab?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.02.2011 | 11:48

Dem Beitrag von -_- wird zugestimmt.

In dieser Drittschuldnererklärung wird dem Gläubiger mitgeteilt, ob überhaupt pfändbare Beträge zur Verfügung stehen (unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen). Sollten zur Zeit keine pfändbaren Beträge vorliegen, so wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der DRV vorgemerkt.

Falls in Zukunft die Rentenzahlung über dem Pfändungsfreibetrag liegt, wird geprüft, ob der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss noch besteht. Falls ja, werden pfändbare Beträge einbehalten.

2 Antworten

RFn am 01.02.2011 | 18:59
Es kann nur das gepfändet werden, was über dem Pfändungsfreibetrag liegt. Sollte die Rente irgendwann in der Zukunft den Pfändungsfreibetrag überschreiten und der Pfändungsbeschluß besteht noch, dann setzt die Pfändung ein.
-_-am 02.02.2011 | 01:31
:P Es gelten die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, die Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… finden können. Die Deutsche Rentenversicherung erteilt als Drittschuldnerin beim Eingang eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO. http://bundesrecht.juris.de/zpo/__840.html… Mehr zur Pfändung von Sozialleistungen unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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