Dem Beitrag von -_- wird zugestimmt.
In dieser Drittschuldnererklärung wird dem Gläubiger mitgeteilt, ob überhaupt pfändbare Beträge zur Verfügung stehen (unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen). Sollten zur Zeit keine pfändbaren Beträge vorliegen, so wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der DRV vorgemerkt.
Falls in Zukunft die Rentenzahlung über dem Pfändungsfreibetrag liegt, wird geprüft, ob der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss noch besteht. Falls ja, werden pfändbare Beträge einbehalten.