Hallo Angelika, hier ist nicht die Kundenbetreuung der Pflegekasse oder der Rentenversicherung. Dennoch hier ein paar Hinweise:
Punkte in der Rentenversicherung, für die Pflege, erhalten Sie, wenn eine Pflegekasse für Sie ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt meldet. Dass tut sie, wenn Sie eine Person ab einem Pflegegrad 2, wöchentlich min. 10 Stunden pflegen. Die Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) des zu pflegenden wird den Pflegebedarf und die von Ihnen erbrachte Pflegeleistung feststellen und entsprechende Daten an die Rentenversicherung melden. Bitte setzen Sie sich mit der Pflegekasse Ihres Mannes in Verbindung um den Sachverhalt zu klären.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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