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Experten-Antwort

Rentenpunkte

von Damian04.05.2022 | 18:53
185 Ansichten
3 Antworten
Hallo, am 02.05.2017 bin ich in einer Wfbm gekommen. Und ab 01.08.2019 bin ich im arbeitsbereich, hatte vor der Werkstatt eine überbetriebliche Ausbildung. Wie viel rentenpunkte bekomme ich eigentlich nun wenn ich beschäftigter bin in einer wfbm und ich Sozialhilfe bekomme? Und bekomme ich irgendwann auch eine Erwerbsminderungsrente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.05.2022 | 08:03

Guten Morgen Damian!

Je nach Fallgestaltung ist der Start in der WfB rentenrechtlich unterschiedlich zu bewerten, so dass es schon jetzt sinnvoll wäre, Ihr Versicherungskonto zu klären.

So können bereits jetzt Schulzeiten und/oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen vorgemerkt werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit der Nachzahlung (von freiwilligen Beiträgen) für nicht anrechenbare Schulzeiten gemäß §207 Sozialgesetzbuch VI. Diese Beiträge helfen ggfs. die Wartezeit von 20 Jahren zu erfüllen. Die Kosten hierfür würde eventuell das Sozialamt übernehmen.

Da wir hier im Forum aber keinen Einblick in Ihr Versicherungskonto haben, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch zur Kontenklärung in einer unserer Beratungsstellen. Dort erhalten Sie auch ausführliche Informationen zu den oben erwähnten Nachzahlungsmöglichkeiten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Damian am 04.05.2022 | 18:55
Am 02.06.1993 bin ich geboren
W°lfgangam 04.05.2022 | 19:47
Hallo damian, als behinderter Mensch in einer WfbM Beschäftigter erhalten Sie ein fiktives Einkommen für Ihr Rentenkonto, das jährlich mit 0,8 Entgeltpunkten gerechnet wird. Ihre Erwerbsminderungsrente ist dann möglich, wenn Sie insgesamt 20 Jahre Beiträge erreicht haben. Im Detail kann das auch anders aussehen. Ich gehe aber vom 'klassischen' Fall aus = schon (schwerst)behindert vor Beginn der ersten Beschäftigungsaufnahme/vor dem ersten Pflichtbeitrag. Fehlt es nach vielen Jahren WfbM (jetzt kann/mag ich nicht mehr) noch an ein paar Beiträgen für die 20 Jahre, kann auch das Sozialamt das ausfüllen. Gruß w.
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