Guten Morgen Damian!
Je nach Fallgestaltung ist der Start in der WfB rentenrechtlich unterschiedlich zu bewerten, so dass es schon jetzt sinnvoll wäre, Ihr Versicherungskonto zu klären.
So können bereits jetzt Schulzeiten und/oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen vorgemerkt werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Nachzahlung (von freiwilligen Beiträgen) für nicht anrechenbare Schulzeiten gemäß §207 Sozialgesetzbuch VI. Diese Beiträge helfen ggfs. die Wartezeit von 20 Jahren zu erfüllen. Die Kosten hierfür würde eventuell das Sozialamt übernehmen.
Da wir hier im Forum aber keinen Einblick in Ihr Versicherungskonto haben, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch zur Kontenklärung in einer unserer Beratungsstellen. Dort erhalten Sie auch ausführliche Informationen zu den oben erwähnten Nachzahlungsmöglichkeiten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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