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Experten-Antwort

Rentenpunkte als Pflegeperson?

von Excali10013.01.2021 | 18:55
140 Ansichten
12 Antworten

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Hallo, habe auch mal eine Frage: Ich habe ca. 15 Jahre als Hausmann bzw. Geringfügig Beschäftigter meine Frau mit Pflegestufe 2(alt) und jetzt Pflegestufe (1) gepflegt. Nie habe ich was von der zuständigen Krankenkasse gehört. Letztes Jahr habe ich dann die Pflege meiner Eltern übernommen und bekam direkt ein Schreiben von der Kasse und bekommen Beiträge in meine RV von ihnen eingezahlt. Hätte die andere Kasse nicht auch einzahlen müssen und sind diese vorherigen 15 Jahre jetzt verloren? 15 Jahre Rentenpunkte sind ja mal keine Kleinigkeit. Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Excali100,

nur die Kranken-/Pflegekasse Ihrer Frau kann klären, warum bisher keine Beiträge aufgrund von Pflege Ihrer Frau für Sie erbracht wurden. Bitte wenden Sie sich umgehend an die dort zuständige Stelle.

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11 Antworten

Nachfrageam 13.01.2021 | 19:22
Haben Sie denn die zuständige Pfkegekasse der zu pflegenden Person überhaupt von der Pflege unterrichtet? Hellsehen können die nämlich auch nicht.
Excali100am 13.01.2021 | 19:26
Hallo, die zuständige Krankenkasse weiss selbstverstaendlich das ich meine Frau Pflege.
Nachfrageam 13.01.2021 | 19:28
Dann ist das auch Ihr Ansprechpartner bezüglich evtl. Pflegebeiträge.
Siehe hieram 13.01.2021 | 19:37
Hier finden Sie eine Broschüre, in der ausführlich erklärt wird, unter welchen Umständen Pflichtbeiträge für Pflegepersonen bezahlt wird. Für die Zeiten vor 2016 finden Sie die Informationen ab Seite 31. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ob die zuständige Krankenkasse entsprechend Beiträge für Sie bezahlt hat, kann hier im Forum aber niemand beantworten. Da sollten Sie sich also lieber direkt an die KK wenden.
KSCam 13.01.2021 | 19:44
Im schlimmsten Fall haben Sie Pech gehabt weil Sie die seit 04/1995 (also seit 25! Jahren) geltenden Vorschriften nicht gekannt haben und das nicht beantragt haben. Hätten Sie damals vor 15 Jahren machen sollen. Ja, ja wieder mal das "Kleingedruckte" in den Broschüren nicht gelesen oder nicht verstanden.....wer zu spät kommt,....
Excali100am 13.01.2021 | 20:13
OK Danke werde Mal nachlesen.
Obiter dicteram 13.01.2021 | 20:15
Pflegegrad 1 = keine Rentenbeiträge = nix verpasst
Excali100am 14.01.2021 | 09:37
Hallo, ja die alte Pflegestufe war 2 und ist jetzt nach der Reform ja Pflegegrad 1. Danke, ich werde dann jetzt mal bei der Krankenkasse eine Anfrage starten. Weil ich bin ja von Anfang an dort als Pflegeperson eingetragen gewesen. Ich bin eigentlich auch nur darauf aufmerksam geworden, weil die Pflegekasse meines Vaters mich dann letztes Jahr direkt angeschrieben hatte und nachgefragt hat. Das Schreiben von denen ausgefüllt und zurück gesandt. 1 Woche später bekam ich schon Bescheid das sie für mich noch zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Dies hätte ja wohl auch die andere Kasse schon vor 15 Jahren machen müssen, oder? Naja Anfrage per Mail ist da auch jetzt raus. Danke nochmal
Siehe hieram 14.01.2021 | 08:33
Zitat von Mitleser anzeigenausblenden
Pflegegrad 1 = keine Rentenbeiträge = nix verpasst
Merkwürdig ist nur, dass der Threadersteller schreibt, es hätte vorher (= bis 2016) auch schon die PflegeSTUFE 1 vorgelegen. Wäre dem wirklich so, würde der Fall ab 2017 im PflegeGRAD 2 (mit Beiträgen zur RV) umgestellt worden sein, sofern es keine anderweitigen Veränderungen (Besserung, Änderung in den Verhältnissen) gegeben hat. PflegeSTUFEn gibt es seit dem 01.01.2017 nicht mehr.
In der ursprungsfrage schrieb der Fragesteller, es hätte zuvor Pflegestufe 2 (alt) vorgelegen. Dies lässt die Vermutung zu, dass zwischenzeitlich eine Verbesserung eingetreten ist, was ja für die Betroffene erfreulich wäre. Dennoch werden wir das Problem hier wohl nicht lösen können, sondern lediglich die zuständige Pflegekasse kann sich hierzu verbindlich äußern.
Mitleseram 14.01.2021 | 08:10
Im Zuge der am 01.01.2017 in Kraft getretenen Pflegereform wurden alle bisherigen PflegeSTUFEn bei der Ermittlung des PFLEGEFRADes pauschal um den Wert 1 angehoben. PflegeSTUFE 1 alt = PflegeGRAD 2 neu PflegeSTUFE 2 alt = PflegeGRAD 3 neu usw. Für den seit 2017 neuen PflegeGRAD 1 werden analog zu der früheren Pflegestufe 0 keine Beiträge für Pflegepersonen abgeführt. Merkwürdig ist nur, dass der Threadersteller schreibt, es hätte vorher (= bis 2016) auch schon die PflegeSTUFE 1 vorgelegen. Wäre dem wirklich so, würde der Fall ab 2017 im PflegeGRAD 2 (mit Beiträgen zur RV) umgestellt worden sein, sofern es keine anderweitigen Veränderungen (Besserung, Änderung in den Verhältnissen) gegeben hat. PflegeSTUFEn gibt es seit dem 01.01.2017 nicht mehr.
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