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Rentenpunkte aus Scheidung zurückholen ?

von rondo11.09.2008 | 15:06
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4 Antworten

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Guten Tag, als ich vor vielen Jahren gescheiden wurde, wurde der Versorgungsausgliche durchgeführt. Dabei wurden bei mir einige Rentenpunkte auf das Konto meiner Exfrau übertragen. Inzwischen bin ich halb erwerbsgemindert und beziehe bald eine Rente. Meine Exfrau arbeitet nach wie vor und wird das wohl noch einige Jahre tun. Frage: Kann ich mir für die Zeit in der ich vor meiner Exfrau Rente bekomme die Rentenpunkte zurückholen ? Dadurch meine Reührente erhöhen ? Danke für Antworten rondo

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie zum Zeitpunkt der Scheidung noch keine Rente bezogen haben, wird Ihre Rente ab Rentenbeginn um den Abschlag aus dem durchgeführten Versorgungsausgleich gekürzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre frühere Ehefrau zu diesem Zeitpunkt schon eine Rente bezieht oder nicht.

Es gibt die Möglichkeit, die Rentenminderung aus dem Versorgungsausgleich durch die Zahlung von Beiträgen wieder auszugleichen. Die Höhe der Beiträge hängt von der Höhe der Minderung, vom Zeitpunkt des Endes der Ehezeit und vom Zahlungszeitpunkt der Beiträge ab. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger entsprechend beraten lassen, wenn Sie diese Beitragszahlung in Erwägung ziehen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

"Unbekannt" hat zwar Recht, dass die Möglichkeit des Ausgleichs der Rentenminderung durch Beitragszahlung sehr teuer ist und in der Praxis fast nicht genutzt wird. Aber im Rahmen einer umfassenden Beratung gehört es dazu, dass ein Versicherter auf jede gesetzlich vorgesehene Möglichkeit hingewiesen wird.

2 Antworten

Rosannaam 11.09.2008 | 15:54
FALLS Sie Ihrer geschiedenen Ehefrau Unterhalt bezahlen und solange sie KEINE eigene Rente bezieht, könnte der Versorgungsausgleich ausgesetzt werden (§ 5 VAHRG). Ggfls. sollten Sie dies dann im Rentenantrag angeben. DAS ist aber momentan auch die einzig mögliche Variante. MfG Rosanna.
Unbekanntam 11.09.2008 | 20:30
Da ist nichts zurückzuholen. Das was der Experte anspricht können Sie vergessen. In der Theorie möglich, Praxis keine Bedeutung. Für 1 € was an Ihre Ex-Frau übertragen wurde, müssten Sie ca. € 280 an die Rentenversicherung zurückzahlen.
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