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Experten-Antwort

Rentenpunkte Ausbildung und BW

von Fragender04.03.2022 | 20:09
319 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe von 8/81 bis 6/84 eine kfm. Lehre mit IHK-Abschluss gemacht. Von 1/85 bis Ende 3/86 habe ich meinen Grundwehrdienst abgeleistet. Seit gut 10 Jahren beziehe ich eine volle EU-Rente. Jetzt wollte ich mal fragen,mit wie vielen Punkten die Ausbildung und Grundwehrdienst angerechnet wird. Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2022 | 09:34

Hallo Fragender,

die Werte können Sie am besten Ihrem eigenen Rentenbescheid entnehmen.

Auf die jeweiligen Anlagen, welche die fraglichen Daten enthalten und welche Werte hier zu Grunde gelegt werden, wurden Sie ja bereits hingewiesen.

Bei individuellen Fragen zu Ihrem Rentenbescheid wenden Sie sich am besten an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Jonnyam 04.03.2022 | 21:36
Wieviel Punkte es dafür gibt steht in Ihrem Rentenbescheid von vor 10 Jahren.
W°lfgangam 04.03.2022 | 22:51
Hallo Fragender, Grundwehrdienst: -> Anlage 3 zum Rentenbescheid "Entgeltpunkte für Beitragszeiten" = 0,0625/Monat (75 % pro Jahr vom Durchschnittsentgelt /0,75 EP/Jahr) Lehrzeit: -> Anlage 4 zum Rentenbescheid "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" = max. 0,0625/Monat des Gesamtleistungswertes/hier begrenzt auf 100 % vom Ausgangswert (also auch max. 75 % pro Jahr/0,75 EP) hier die Einschränkung, sofern nicht bereits andere/beitragsfreie Ausbildungen (Fachschule) im Rahmen der begrenzten Bewertung für max. 3 Jahre zuerst 'bewertet' worden sind. Mehr als 3 Jahre fachschulischer/beruflicher Ausbildung werden in Summe nicht auf- bzw. bewertet. Gruß w. PS: wie von @Jonny erwähnt = steht doch im Rentenbescheid alles zum Nachlesen drin ;-)
Oh Mannam 05.03.2022 | 09:00
10 Jahre beziehen Sie schon Ihre Rente und jetzt fällt Ihnen diese Frage ein? Manches kann und muss man nicht verstehen.
EM Bestandsrentneram 05.03.2022 | 14:17
Hallo Fragender, Grundwehrdienst: -> Anlage 3 zum Rentenbescheid "Entgeltpunkte für Beitragszeiten" = 0,0625/Monat (75 % pro Jahr vom Durchschnittsentgelt /0,75 EP/Jahr) Lehrzeit: -> Anlage 4 zum Rentenbescheid "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" = max. 0,0625/Monat des Gesamtleistungswertes/hier begrenzt auf 100 % vom Ausgangswert (also auch max. 75 % pro Jahr/0,75 EP) hier die Einschränkung, sofern nicht bereits andere/beitragsfreie Ausbildungen (Fachschule) im Rahmen der begrenzten Bewertung für max. 3 Jahre zuerst 'bewertet' worden sind. Mehr als 3 Jahre fachschulischer/beruflicher Ausbildung werden in Summe nicht auf- bzw. bewertet. Also bei mir steht in Anlage 3 Pflichtbeitragszeiten für Wehr-/Zivildienst 01.07.80 - 31.12.80 1.000 x 180 Tage : 360 = 0,5000 Punkte 01.01.81 - 30.09.81 1.000 x 270 Tage : 360 = 0,7500 Punkte Das sind doch also auch max. 100 % pro Jahr/1.000 EP natürlich werden die 10,8 % wegen Erwerbsminderung davon abgezogen sind aber immer noch mehr wie 0,7500 Punkte. Und der Fragesteller sagt ja er bezieht schon 10 Jahre EMR somit kommt er mit meiner Wehrpflicht in etwa hin. Habe übersehen ca. 5 Jahre später als ich wurde da etwa etwas verändert in der Formel?
Berateram 07.03.2022 | 10:17
Zitat von EM Bestandsrentner anzeigen
Wehrdienst wurde bis zum 31.12.1981 aus 100 % des Durchschnittsentgeltes ermittelt und vom 01.01.1982 bis zum 31.12.1991 aus 75 Prozent des Durchschnittsentgeltes (§ 256 Abs. 3 SGB VI).
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