Dass neue Beiträge, die nach Eintritt Ihrer EM Rente liegen erst beim nächsten Leistungsfall (also meist bei der Altersrente) mitzählen, ist gesetzlich so geregelt.
Insofern ist das geltendes Recht und liegt nicht an der Inkompetenz oder dem mangelnden Willen der Sachbearbeitung.
Da die DRV an Recht und Gesetz gebunden ist, werden Sie diesbezüglich nichts anderes hören.
Ich stimme den Vorbeiträgen zu.