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Experten-Antwort

rentenpunkte bei rückerstattung alg1+krankengeld

von H P M29.08.2014 | 14:29
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4 Antworten

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jetz ist doch noch eine frage aufgetretten. nach gerichtentscheidung ab 01.02.2011 teilweise EU-rente. ab 03.01.12 arbeitslos ohne leistung der AA vom 01.02.2011 bis 02.01.2012 ALG 1 +Krankengeld die KK hat erstatungsanspruch in höhe der berechnet EU-rente gestellt und die AA hat keinen anspruch gelten gemacht. Die DRV hat von 01.02.2011 halbe zurechnungszeiten bis zum 60 lebensjahr in höhe von 43 monaten hinzugerechnet. da es sich um die halber EU rente handelt und die DRV auch nur die halben punkte zur anrechnung bringt. was ist mit der renteneinzahlung der AA und der mehr einzahlung nach abzug der rückforderung der KK ? müssen diese zeiten nicht zusätzliche rentenpunkte einbringen? danke für HILFE

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von Schade wird zugestimmt.

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3 Antworten

Schadeam 29.08.2014 | 14:40
Ja beim nächsten Leistungsfall. Wenn Sie seit 01.02.2011 Rentner sind wird für diese Rente eine Zeit die danach liegt (logischerweise) nicht berücksichtigt, sondern nur die Zeiten und Beiträge die vor dem eintritt der teilweisen EM liegen.
H P Mam 29.08.2014 | 18:26
danke für antwort a b e r z. b. da ich ja nur teilrentner bin und eine sozialversicherungpflichtige nebenbeschäftigung aufnehmen würde, da würden die punkte auch zusätzlich angerechnet. oder ?
Schadeam 29.08.2014 | 18:46
Ja, ebenfalls beim nächsten Leistungsfall (volle EM, Alter, Tod)
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