Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenpunkte bei Scheidung

von Hermann14.02.2019 | 09:39
215 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, vielleicht kann mir jemand dies beantworten: Meine Tochter war über 21 Jahre verheiratet hat ein Kind und war immer berufstätig und nur während der Mutterschaft zu Hause zur Kindererziehung und wir haben das Kind ebenfalls beaufsichtigt. Unser Schwiegersohn, hat sich wie erst jetzt rausgestellt, nie für die Rente vorgesorgt, weil er selbständig ist und war. Nun lassen sich beide scheiden und unser Schwiegersohn möchte nun die Hälfte der Rentenpunkte unserer Tochter, ist dies richtig? Er besteht darauf. Was ist mit den Punkten die meine Tochter für das Kind und die Pflege der Oma erhalten hat, bekommt der Schwiegersohn auch die Hälfte? Da lebt jemand auf großem Fuß und stellt jetzt Ansprüche, ich bin zutiefst von unserem noch Schwiegersohn enttäuscht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hermann,

beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Altersversorgungen (zum Beispiel gesetzliche Rente, Beamtenpensionen, Betriebsrenten, Lebensversicherungen, Riesterrente) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten geteilt (= sogenannter Halbteilungsgrundsatz).

Dies bedeutet, dass Ihre Tochter die Hälfte der von ihr in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte abgeben muss. Dies gilt auch für die Anrechte, die auf die Kindererziehung und die Pflege entfallen.

Wie von "chi" bereits angesprochen findet nach § 27 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Die Unbilligkeit ist beim Familiengericht geltend zu machen und wird von diesem entschieden. Dabei prüft das Familiengericht sämtliche Umstände des Einzelfalls.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

chiam 14.02.2019 | 10:21
Prinzipiell ist das schon richtig, wenn es nicht z.B. einen Ehevertrag mit einer abweichenden Regelung gibt. Letztlich entscheidet darüber aber das Gericht. Vielleicht kann Ihre Tochter bzw. deren Anwalt das Gericht überzeugen, daß ein normaler Versorgungsausgleich hier grob unbillig wäre (§ 27 VersAusglG). Wenn die Ehe gehalten hätte und die Eheleute immer noch gemeinsam wirtschaften würden im Ruhestand, müßten sie ja auch im wesentlichen von der Rente Ihrer Tochter leben. Insofern ist die gesetzliche Regelung schon nicht abwegig.
senf-dazuam 14.02.2019 | 10:25
Falls der Ex-Mann in spe privat für's Alter vorgesorgt hat, ist auch dies beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen. Es wird nicht nur die gesetzliche Rente geteilt, sondern auch betriebliche und private Altersvorsorge ... Ein guter Anwalt sollte da helfen können.
Hermannam 14.02.2019 | 11:07
Vielen Dank für die Antworten. Meine Tochter akzeptiert eigentlich alles nur um Ruhe zu haben, selbst der volle Unterhalt wird nicht bezahlt. Ich finde es sehr Schade unser Schwiegersohn bzw. Ex hat es sehr eilig mit der Scheidung, denn deshalb ist die Ehe auseinander gegangen weil er schon vorher eine andere Frau hatte. Es tut mir sehr Leid für unsere Tochter und ich hätte ihr sehr gerne geholfen. Auf der anderen Seite verstehe ich die Gesetze nicht, da wird jemand bestraft für Fehltritte eines anderen. Nein ein Ehevertrag hat nicht existiert. Eine Versorgung bzw. Lebensversicherungen bestehen ebenfalls nicht.
Gerdam 14.02.2019 | 12:02
Nicht der Ex-Schwiegersohn oder die Tochter entscheidet das, sondern das Gericht. Alles seinen Weg gehen lassen. Auf nicht verzichten "der Ruhe wegen" und prüfen, ob er alles (z.B. Versicherungen) richtig angibt.
Rudiam 14.02.2019 | 11:51
Zitat von Hermann anzeigenausblenden
Leider gibt es das Schuldprinzip nicht mehr beim Scheitern einer Ehe. Beim Versorgungsausgleich erhalten eben beide die Hälfte von dem Anderen und der mehr hat gleicht es so aus, dass beide gleich viel haben. Ich persönlich finde Versorgungsausgleich ist der letzte Schrott, überall finden Bedürftigkeitsprüfungen statt, nur hier nicht. Besässe ihr Schwiegersohn Rentenanspruch in Hōhe der geltenden Grundsicherung sollte er auch nicht mehr bekommen. Arbeitet er noch tüchtig und erwirbt Ansprüche stehen nämlich beide bei Renten antritt nicht mehr gleich da. Jeder sollte nur die Rente bekommen, die SELBST erarb ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026