Hallo Gina,
nach Rentenbeginn können keine jährlichen Renteninformationen mehr erstellt werden.
Ihre Altersrente wird im Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze neuberechnet und um die Entgeltpunkte, die in der Zeit nach Rentenbeginn eingezahlt worden sind, erhöht. Darüber erhalten Sie einen Bescheid, aus dem Sie ersehen können, wie hoch der Zuschlag ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Das können Sie sich leicht selber ausrechnen.
Vom Jahres-Bruttogehalt berechnen Sie die 18,6 Prozent, dann haben Sie den Rentenbeitrag in Euro. Diese Info finden Sie aber auch im Asudruck Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung.
Diesen Betrag dividieren Sie durch das jährliche Durchschnittsentgelt, im Jahr 2025 sind das 50.493 Euro.
Und schon haben Sie die Anzahl der erhaltenen Entgeltpunkte (dabei wird auf 4 Nachkommasstellen gerundet).
Fertig!
So bringen zum Beipiel 10.000 Euro beitragspfichtiges Jahresbruttogehalt 0,1980 Entgeltpunkte.
Und nehmen Sie bitte, wie im letzten Satz geschrieben, das Jahresbruttogehalt und teilen dies durch das Durchschnittsentgelt.
Das können Sie sich leicht selber ausrechnen.
Vom Jahres-Bruttogehalt berechnen Sie die 18,6 Prozent, dann haben Sie den Rentenbeitrag in Euro. Diese Info finden Sie aber auch im Asudruck Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung.
Diesen Betrag dividieren Sie durch das jährliche Durchschnittsentgelt, im Jahr 2025 sind das 50.493 Euro.
Und schon haben Sie die Anzahl der erhaltenen Entgeltpunkte (dabei wird auf 4 Nachkommasstellen gerundet).
Fertig!
So bringen zum Beipiel 10.000 Euro beitragspfichtiges Jahresbruttogehalt 0,1980 Entgeltpunkte.
Hallo Gina,
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Ihre Altersrente wird im Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze neuberechnet und um die Entgeltpunkte, die in der Zeit nach Rentenbeginn eingezahlt worden sind, erhöht. Darüber erhalten Sie einen Bescheid, aus dem Sie ersehen können, wie hoch der Zuschlag ist.
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