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Experten-Antwort

Rentenpunkte der Altersrente werden Altersrente nicht komplett berücksichtigt

von Schulze 14.05.2024 | 17:18
280 Ansichten
6 Antworten

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Meine Rentenpunkte für die Berechnung der teilweisen Erwerbsminderungsrente 2003 waren 29,…., Nun liegt mein Altersrentenbescheid vor: dort werden nur 26,… Rentenpunkte ausgewiesen, obwohl seit der teilweisen EMR nochmal 2,87 Punkte erworben wurden. Es kann doch nicht sein, dass meine Punkte bis zur teilweisen EMR „schlecht gerechnet“ werden und damit eine Schlechterstellung in der Altersrente da ist

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.05.2024 | 06:54

Hallo Schulze,

 

es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen können, dass die Entgeltpunkte bei der Altersrente niedriger sind, als bei einer vorherigen Rente wegen Erwerbsminderung. Aufschluss können die Berechnungsanlagen geben, die Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern können. Diese können Sie mit den alten Berechnungsanlagen vergleichen. Sie können auch gerne eine Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen, dort erklärt man Ihnen die Unterschiede bei den Berechnungen. Hier im Forum könnten wir ohne Einsicht in die Unterlagen leider nur spekulieren.

 

Wenn die Altersrente innerhalb von 24 Monaten auf die Erwerbsminderungsrente folgt, greift der sogenannte Besitzschutz. Dann werden der Altersrente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, die der Rente wegen Erwerbsminderung zugrunde lagen, sodass Sie am Ende keinen Nachteil haben. Ist die Erwerbminderungsrente bei Ihnen schon früher weggefallen?

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

5 Antworten

gut überlegenam 14.05.2024 | 17:29
Man könnte nun hier spekulieren, aber fordern Sie sich einfach die 'kompletten' Berechnungsunterlagen zu Ihrem Rentenbescheid an, da klären sich vermeintliche Differenzen eher als mit Vermutungen. Für die Anforderung können Sie dieses Formular nutzen https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
Schulze am 14.05.2024 | 17:50
Zitat von gut überlegen anzeigen
Ihr zur Verfügung gestellte Link führt nicht zum Erfolg. In diesem Soll ich Unterlagen nachreichen, anderweitig - das will ich ja nicht - erfolgt kein Versand. Also: über diesen Link erhalte ich keinen „ kompletten Berechnungsunterlagen „ Weitere Frage: sollten diese kompletten Berechnungsunterlagen nicht Bestandteil des Altersrentenbescheides sein ? Dieser Altersrentenbescheid wirft genau meine Fragestellung auf
Renteam 14.05.2024 | 19:29
Auf dem Bescheid steht eine Telefonnummer oder E Mail Adresse.
gut überlegenam 14.05.2024 | 19:48
Zitat von Schulze anzeigen
Dies ist das Kontaktformular für 'sonstige Anliegen', bei denen man Unterlagen beifügen 'kann', aber durchaus nicht 'muss'. Sie sollten nur darauf achten, dass kein Haken bei 'Unterlagen sind beigefügt' vor dem Absenden aktiviert ist. Und nein, die 'kompletten Berechnungsunterlagen werden nicht mehr automatisch mit geschickt sondern nur auf Anforderung (u.a. aus Gründen der Kostenersparnis, es sind einige Seiten Papier). Alternativ fordern Sie die Unterlagen telefonisch an, das geht natürlich auch. Eine Anfrage über das Kontaktformular landet aber direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Versicherungskontos und wird deshalb meist schneller bearbeitet als wenn erst eine Telefonnotiz im Stapel 'noch zu erledigen' landet.
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