Hallo Schulze,
es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen können, dass die Entgeltpunkte bei der Altersrente niedriger sind, als bei einer vorherigen Rente wegen Erwerbsminderung. Aufschluss können die Berechnungsanlagen geben, die Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern können. Diese können Sie mit den alten Berechnungsanlagen vergleichen. Sie können auch gerne eine Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen, dort erklärt man Ihnen die Unterschiede bei den Berechnungen. Hier im Forum könnten wir ohne Einsicht in die Unterlagen leider nur spekulieren.
Wenn die Altersrente innerhalb von 24 Monaten auf die Erwerbsminderungsrente folgt, greift der sogenannte Besitzschutz. Dann werden der Altersrente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, die der Rente wegen Erwerbsminderung zugrunde lagen, sodass Sie am Ende keinen Nachteil haben. Ist die Erwerbminderungsrente bei Ihnen schon früher weggefallen?
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung