Hallo Irene,
wie sich eine solche Einmalzahlung auswirkt, hängt davon ab, was für ein rentenversicherungspflichtiges Bruttoentgelt dabei herauskommt. Wir empfehlen Ihnen, einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung für eine konkrete Einzelfallberatung zu vereinbaren.
Eine Broschüre mit allgemeinen Informationen zur Rentenberechnung finden Sie hier:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung