Hallo Rentenauskunft,
wie bereits korrekt von anderen Usern geschrieben gibt es, unabhängig ob Bundes- oder Beitrittsgebiet, für Kinder, die ab 1992 geboren sind 3 Jahre Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Entgeltpunkte). Für Kinder, die vor 1992 geboren sind 2,5 Jahre (bis zu 2,5 Entgeltpunkte) an Kindererziehungszeiten.
Die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung verläuft unabhängig vom Geburtsdatum bis zum 10. Lebensjahr des Kindes.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung