Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Thomas,
Pflegeeltern können für Pflegekinder Kindererziehungszeiten (KEZ) bei der Rentenversicherung geltend machen, sofern ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis besteht. Die Zeiten ab Aufnahme des Kindes in den Haushalt werden bis zum 36 Lebensmonat wie Pflichtbeiträge angerechnet. Weiterhin ist die Anerkennung von Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr möglich. Notwendig zur Beantragung sind die Formulare V0800/V0805 und ein Nachweis des Jugendamts.
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