Hallo André,
mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz zum 01.01.2005 werden Anrechnungszeiten wegen Fachschulbesuch bzw. der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme weiterhin mit bis zu 0,7500 Entgeltpunkten pro Jahr bewertet. Für Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulbesuch wurde mit § 263Abs. 3 S. 4 SGB VI eine Übergangsregelung geschaffen. In Abhängigkeit vom Rentenbeginn wurden für diese Zeiten in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 noch herabgesetzt Entgeltpunkte ermittelt. Bei Rentenbeginn am 01.01.2005 erhalten diese Zeiten 75 % des sich aus der Gesamtleistungsbewertung ergebenden Wertes, maximal 0,0625 Entgeltpunkte für einen Kalendermonat. Bis zum 31.12.2008 wurden diese Werte stufenweise herabgesetzt. Erst bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2009 werden Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulbesuch nicht mehr mit Entgeltpunkten bewertet.
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