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Experten-Antwort

Rentenpunkte für Umschulung 1988 - 1990 über Arbeitsamt

von Angehender Rentner30.06.2024 | 12:01
1917 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Von 1988 bis 1990 habe ich über das Arbeitsamt eine Umschulung mit Berufsabschluss absolviert. Unmittelbar davor hatte ich Arbeitslosenhilfe bezogen, danach, meine ich auch...(oder ist man danach, durch die Umschulung, wieder ins Arbeitslosengeld gekommen?) Auf meinen kürzlich gestellten Rentenantrag hin, fragte die DRV nach entsprechenden Nachweisen. In meinem Rentenverlauf ist für diesen Zeitraum Arbeitslosigkeit angegeben. Als Nachweis werde ich nunmehr die Unterhaltsgeldbescheide für diese beiden Jahre einreichen. Macht dies irgendeinen Unterschied aus, bezogen auf Rentenpunkte, oder Wartezeiten? Ab 1991 habe ich schließlich studiert (da ich durch den Berufsabschluss meine Hochschulreife erlangt hatte) Würde sich durch die eventuellen nachträglichen Änderungen, aufgrund der Umschulungsberücksichtigung etwas zu meinen Lasten ändern in Bezug auf die bisherige Berücksichtigung der Hochschulausbildung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo angehender Rentner,

die Frage hinsichtlich des Leistungsbezugs vom Arbeitsamt spielt für zwei Sachverhalte bei der Rente eine Rolle, einerseits werden Zeiten des Bezugs von Leistungen der Arbeitsverwaltung, wenn es nicht Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld ist, bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt. Andererseits  stellt die Zeit des Bezugs von Unterhaltsgeld eine Grundrentenzeit dar.

Welche Auswirkungen sich hieraus auf die Rentenhöhe ergeben, ist vom individuellen Versicherungsverlauf abhängig. Hierzu empfehle ich eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

Ernst gemeint?am 30.06.2024 | 12:11
Glauben Sie ernsthaft, dass Ihre Fragen hier in einem anonymen, öffentlichen Forum geklärt werden können? Solche Detail-Fragen klären Sie bitte direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger im Zuge einer Lückenauskunft und einer Kontenklärung. Dort sind alle Ihre Daten und Ihr Versicherungsverlauf bekannt (ganz im Gegensatz zu diesem Forum hier). Dann erfahren Sie dort auch, ob sich Änderungen ergeben, wenn all Ihre Verischerungszeiten korrekt erfasst sind und es keine Lücken oder Unklarheiten mehr geben wird.
Hildeam 30.06.2024 | 12:33
Ich kann Ihnen nur soviel sagen, dass es schon wichtig ist, welche Unterstützung Sie in den Zeiten der Arbeitslosigkeit bekommen haben. Arbeitslosengeld zählt, Arbeitslosenhilfe nicht!
Angehender Rentneram 30.06.2024 | 12:48
Zitat von Ernst gemeint? anzeigenausblenden
Also mal ehrlich: Wenn Sie keine sachdienlichen Hinweise haben, dann halten Sie sich doch bitte zurück! Shamen können Sie doch bestimmt auch woanders! Trotz aller Details geht es mir, was sich bei sorgfältiger Lektüre meines Beitrags dem geneigten Leser durchaus erschließen ließe, um zwei absolut grundsätzliche Fragen, nämlich.... Macht es einen Unterschied ob im besagten Zeitraum Arbeitslosenhilfe (wie bisher in meinem Versicherungsverlauf dokumentiert), oder Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt bezogen wurde? ...und der Frage: Wirkt sich die nachträgliche Berücksichtigung einer vorangegangenen Berufsausbildung auf die bisherige Anerkennung des nachfolgenden Studiums (welches ebenfalls in meinem Versicherungsverlauf dokumentiert ist) aus. Auch von etwaigen Lücken ist hier in keiner Weise die Rede!
KSCam 30.06.2024 | 13:12
Möglicherweise geht es weniger um die Bewertung der Zeit bei der Rentenberechnung sondern darum ob die Zeit bei 45 Jahren mitzählt? Aber egal: wenn Sie den UHG Bescheid eingereicht haben ist es gut. Wie es dann bewertet wird, erkennen Sie aus der Berechnung, notfalls fordern Sie mit dem Bescheid noch die kompletten Berechnungsanlagen an.
Paulus Magnusam 30.06.2024 | 13:14
Buchen Sie hierzu eine Beratungstermin bei Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Nachfolgende Literatur: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Beachten Sie auch den §247 Abs.1 S.2 SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__247.html https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Angehender Rentneram 30.06.2024 | 13:38
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Das würde mich wundern, da ich aufgrund meiner langen Schul- und Studienzeiten, als auch 2 Jahren der Arbeitslosigkeit (ohne die Umschulung dazu zu rechnen), niemals die Kriterien des besonders langjährig Versicherten erreichen würde, die Kriterien des langjährig Versicherten aber, laut Rentenauskunft, schon vor mehr als 5 Jahren erfüllt hatte. Es würde als von den anrechenbaren Zeiten gar keinen Unterschied machen.
Angehender Rentneram 30.06.2024 | 13:59
Vielleicht hängt es damit zusammen (habe ich gerade entdeckt): Für Zeiten der beruflichen Ausbildung gibt es einen maximalen Zuschlag an Entgeltpunkten in Höhe von 75 Prozent des Gesamtleistungswertes, maximal aber 0,0625 Entgeltpunkte je Kalendermonate. Diese 75 Prozent ist der Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Dann gäbe es noch ein paar unverhoffte Rentenpünktchen....
Berateram 30.06.2024 | 14:41
Zitat von Angehender Rentner anzeigenausblenden
Über allen Antworten steht hier logischerweise ein eventuell oder vielleicht. Auch wenn Sie es nicht verstehen (wollen), ist der Hinweis auf eine individuelle Beratung, mit Einsicht in Ihr Versicherungskonto zielführend. Da werden Sie wohl mehr Einsicht zeigen müssen. Die morgige Expertenantwort wird das bestätigen.
Angehender Rentneram 30.06.2024 | 16:43
Haben da einige die Bedienungsanleitung nicht gelesen? Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Angehender Rentneram 01.07.2024 | 10:58
Vielen Dank für die Expertenmeinung und die sachlichen Beiträge von Hilde und KSC! Ich bin nun um einiges schlauer geworden! Bestürzt hat mich indes der feindselige Tonfall der übrigen "Diskussionsteilnehmer", beginnend mit der ersten Antwort, wenn es denn tatsächlich verschiedene Teilnehmer waren! Einige Forumsteilnehmer scheinen hier doch nur darauf zu lauern, ob hier nicht irgendjemand etwas "falsches" (tatsächlich etwas, was sie nicht wirklich dem Wesen nach erfassen können!) fragt, nur um sich dann, Hyänen gleich, (Den Friseur findet man bei den Antworten auf Fragebeiträge des Öfteren!) darauf zu stürzen und zu versuchen den/die Fragende/n verächtlich zu machen. Dass dieses Von-Oben-Herab, dieses Erniedrigen des anderen, um sich selbst darüber erhöhen zu wollen, der Kompensation der eigenen sublimierten Minderwertigkeitskomplexe dient, ist nur allzu offensichtlich und dazu geeignet, dass man darauf lediglich mit einem Achselzucken und einer Portion Mitleid reagiert, wäre da nicht die folgende Konsequenz zu befürchten: Zart besaitete Gemüter, die derartige "Diskussionsbeiträge" lesen, werden sich kaum trauen ihre Fragen zu stellen, aus Angst, dass das Hyänenrudel über sie herfallen würde! Und dies ist das überaus destruktive und toxische Element, was dieser Typ Forumsteilnehmer (aus der Deckung der Anonymität heraus) einbringt! o tempora o mores
Gutgemeinter Ratschlagam 01.07.2024 | 12:13
Zitat von Angehender Rentner anzeigenausblenden
Geh sterben, dann hast Du dieses Elend hinter Dir. Du bist eh zu gut für diese Welt.
Luziferam 03.07.2024 | 02:09
Zitat von Angehender Rentner anzeigenausblenden
Ja der/die kann nicht anders ist in allen anderen Foren gesperrt und wird hier wohl nur zugelassen aus Mitleid oder um schlimmeres zu verhindern, weil diese arme Kreatur kein anderes Ventil hat oder was steckt dahinter In welchem Licht steht die DRV? Warum wurde mein Beitrag "Nutzungsbedingungen" innerhalb einiger Stunden gelöscht? Ja der Zeitgeist und die einen und die anderen
Luziferam 03.07.2024 | 02:24
Luziferam 03.07.2024 | 02:28
Ein Engel sprach zu den Steien Werdet Menschen Die Steine antwoteten Dafür sind wir nicht hart genug
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