Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo angehender Rentner,
die Frage hinsichtlich des Leistungsbezugs vom Arbeitsamt spielt für zwei Sachverhalte bei der Rente eine Rolle, einerseits werden Zeiten des Bezugs von Leistungen der Arbeitsverwaltung, wenn es nicht Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld ist, bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt. Andererseits stellt die Zeit des Bezugs von Unterhaltsgeld eine Grundrentenzeit dar.
Welche Auswirkungen sich hieraus auf die Rentenhöhe ergeben, ist vom individuellen Versicherungsverlauf abhängig. Hierzu empfehle ich eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
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