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Experten-Antwort

Rentenpunkte für Pflege ?

von Wolfgang Wenzel28.10.2015 | 16:44
1249 Ansichten
5 Antworten

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Meine Frau pflegt ihre 91 jährige Mutter mit PS 1 + Demenz und geht nebenbei 22h/Woche arbeiten. Nun hat uns jemand gesagt, das für die Pflege man auch Rentenpunkte bekommen kann. Die tägliche Pflege beläuft sich tgl. auf ca. 2-3h Ist das so korrekt oder gibt es da noch irgendwelche Einschränkungen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang Wenzel,

für Personen, die einen Angehörigen pflegen, werden Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung seitens der Pflegekasse gezahlt, sofern eine Pflegestufe festgelegt wurde. Die Pflege muss mindestens 14 Wochenstunden umfassen, so dass zugunsten des Pflegenden Beiträge zur Rentenversicherung je nach Höhe der Pflegestufe entrichtet werden können. Die Pflegeperson darf einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die nicht mehr als 30 Wochenstunden umfasst.

Die Höhe der Pflegestufe wird von der Pflegekasse (MdK) ermittelt. Je nach Höhe dieser Pflegestufe werden Beiträge durch die Pflegekasse entrichtet.

Sofern noch keine Beiträge zugunsten Ihrer Frau seitens der Pflegekasse zur Rentenversicherung gezahlt werden, empfehlen wir eine sofortige Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse.

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4 Antworten

=//=am 28.10.2015 | 17:09
Nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1a Sozialgesetzbuch 6 sind Personen versicherungspflichtig, wenn sie einen Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen (nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen), wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat; das gilt auc, wenn die Mindeststundenzahl nur durch die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger erreicht wird. Ein Antrag auf Entrichtigung von Pflichtbeiträgen ist bei der Pflegekasse Ihrer Schwiegermutter zu stellen. Sie haben ja wohl hoffentlich Pflegegeld bei der Kasse beantragt (s. oben). Ob evtl. die wöchentliche Arbeitszeit von 22 Std. der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entgegensteht, müssen Sie mit der Pflegekasse klären. Aber bei einem wöchentlichen Pflegeeinsatz von (7 x 2 oder 3 Std.) 14 - 21 Stunden besteht vielleicht eine Versicherungspflicht.
Wolfgang Wenzelam 28.10.2015 | 17:45
Erstmal besten Dank für die Antwort =/= Wer legt die Anzahl der Pflegestunden fest ? Oder wird das event. aus dem Gutachten zur PS 1 übernommen ?
W*lfgangam 28.10.2015 | 20:03
Hallo Wolfgang Wenzel, 1. grundsätzlich der med. Dienst der Krankenkasse (Alternativen aber möglich). 2. Bei der Feststellung der Pflegestufe wird auch die dafür erforderliche Std.-Zahl ermittelt. Zur endgültigen Klärung rufen Sie morgen mal bei der Pflegekasse an. Nähere Informationen finden Sie auch in diesem Merkblatt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
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