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Experten-Antwort

Rentenpunkte für Pflegende

von Uwe27.06.2019 | 08:22
197 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Mir ist jetzt Pflegegrad 4 zu gesprochen worden. Um maximale Rentenpunkte für meine Frau zu bekommen ist schon klar das sie nur 30 Std. arbeiten darf, aber wieviel Pflegestunden muss sie haben um maximale Rentenpunkte zubekommen. Danke für eine Anwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uwe,

„Die Farbe Schwarz“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht schon zutreffend beantwortet. Weitere Informationen rund um das Thema „Rente für Pflegepersonen“ finden Sie übrigens in folgender Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=28

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4 Antworten

Die Farbe Schwarzam 27.06.2019 | 10:09
1. "wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung" 2. "wenn die pflegebedürftige Person ausschließlich Pflegegeld nach § 37 des Elften Buches bezieht" Nur, wenn unter den o.g. Voraussetzungen die Pflege allein durch Ihre Frau erfolgt, gibt's das Maximum. Wird die Pflege durch mehrere Personen getätigt, erfolgt eine anteilige Berechnung im Verhältnis Stunden Ihrer Frau : alle Stunden Grüße
Uweam 27.06.2019 | 11:14
Also ist es völlig egal ob 10 oder 40 Std. Pflege pro Woche anfallen? Danke
DRVam 27.06.2019 | 15:03
Es gibt nur eine Mindestgrenze von 10 Stunden wöchentlich, an mindestens 2 Wochentagen. Bei einem höheren Pflegeaufwand ist in der Regel auch der Pflegegrad höher und damit auch die Beitragszahlung der Pflegeversicherung. Das können Sie aber auch alles der vom Experten genannten Broschüre entnehmen.
Gaskellam 27.06.2019 | 19:01
Hallo, Sie können das Pflegegutachten anfordern. Dort müssten die Zeiten vermerkt sein. Für den maximalen Rentenpunkteanteil (es ist weniger als ein Rentenpunkt pro Jahr) muss Ihre Frau die alleinige Pflegekraft sein, das komplette Jahr pflegen und es dürfen keine Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Das ist in der DRV Broschüre gut erklärt.
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