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Zur Experten-Antwort springenHallo Eliquas,
wie Sie den bisherigen Antworten bereits entnehmen können, kommt es bei der Berücksichtigung einer Kindererziehungszeit vor allem auf die überwiegende Erziehung des Kindes im zu berücksichtigenden Zeitraum an. Erziehen beide Elternteile das Kind gemeinsam, kann eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden, wem die Kindererziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Eine solche Erklärung kann aber grundsätzlich nur für die Zukunft abgegeben werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie z. B. auch in der Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=23
herunterladen können.
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