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Experten-Antwort

Rentenpunkte für uneheliche Tochter?

von Eliquas06.02.2018 | 21:30
1649 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin Vater einer unehelichen Tochter, geboren November 1992, für die ich ca. 20 Jahre Unterhalt gezahlt habe. Nun habe ich gehört, dass es für Kinder Rentenpunkte gibt, die die Monatsrente erhöhen. Meine Frage ist nun, gilt das auch für meine Situation? Welche Bedingungen muss ich erfüllen um in den "Genuss" der Punkte zu kommen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2018 | 08:58

Hallo Eliquas,

wie Sie den bisherigen Antworten bereits entnehmen können, kommt es bei der Berücksichtigung einer Kindererziehungszeit vor allem auf die überwiegende Erziehung des Kindes im zu berücksichtigenden Zeitraum an. Erziehen beide Elternteile das Kind gemeinsam, kann eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden, wem die Kindererziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Eine solche Erklärung kann aber grundsätzlich nur für die Zukunft abgegeben werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie z. B. auch in der Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=23

herunterladen können.

3 Antworten

Klugpuperam 06.02.2018 | 21:54
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Ihnen Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten anzurechnen sind, es ist jedoch höchst unwahrscheinlich. Wenn Sie damals nicht zusammen mit der Mutter eine "gemeinsame Erklärung" abgegeben haben, wird die Kindererziehung grundsätzlich der Kindesmutter zugeordnet. Nur wenn Sie sich überwiegend (also mehr als die Mutter) um das Kind gekümmert haben, wäre eine nachträgliche Anrechnung in Ihrem Versicherungskonto möglich.
KSCam 06.02.2018 | 22:11
Vergessen Sie es. Sie schreiben Sie haben gezahlt - das heißt doch wohl dass das Kind bei der Mutter gelebt hat und von der auch erzogen wurde. Und wenn das so ist wird die Kindererziehung bei der Mutter angerechnet. Die hat schließlich auch gewickelt, ist wach gelegen wenn das Kind gebrüllt hat, ist mit ihm zum Arzt gegangen, etc.ppp. Es ist recht unwahrscheinlich dass das Kind bei Ihnen gelebt und von Ihnen überwiegend erzogen wurde. Wäre das so hätten Sie die Frage sicher anders formuliert. :)
W*lfgangam 06.02.2018 | 22:17
Hallo Eliquas, in der Rentenversicherung zählt nicht die finanzielle Verpflichtung/Unterhaltszahlung für ein Kind, sondern die reine/überwiegende Erziehungsleistung für das Kind - DAFÜR/für die nachweislich überwiegende Erziehung - gibt es die Punkte/Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung angerechnet. Auch der bloße Kontakt zum Kind reicht dazu nicht aus - 1x alle 14 Tage wg. Besuchsrecht/Kind über die Haare gewuschelt - hier ist ausschließlich der übliche 'Kontakt-/Erziehungszeitraum' Mutter/Vater an erster Stelle maßgebend. Ob sich die Mutter nun wirklich um das Kind 'gekümmert' hat/die Erziehung gefördert hat, ist dabei zunächst ohne Bedeutung. Gruß w.
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