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Experten-Antwort

Rentenpunkte -> Heirat

von Sebastian17.11.2015 | 17:27
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6 Antworten

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Hallo Leute, wenn man sich neu verheiratet, gehen dann die zuvor in der alten Ehe entstandenen Rentenpunkte verloren ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten ! Liebe Grüße Sebastian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Haben sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner in der Ehe Versorgungsanrechte erworben, kommt es zu einem Hin- und Her-Ausgleich der Anrechte. Beide Ehepartner geben die Hälfte ihrer in der Ehezeit erworbenen Anrechte ab und sind insoweit ausgleichspflichtig. Gleichzeitig erhalten sie auch die Hälfte der ehezeitlichen Anrechte vom anderen Ehepartner und sind damit ausgleichsberechtigt. Dieser Versorgungsausgleich bleibt in Ihrem Versicherungskonto so bestehen, auch wenn Sie sich erneut verheiraten.

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5 Antworten

GroKoam 17.11.2015 | 17:41
Die gehen nicht verloren, die hat die Ex.
=//=am 17.11.2015 | 17:40
Bei einer Heirat geht nichts verloren - zumindest nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. :-)
Konrad Schießlam 17.11.2015 | 18:17
Die während der vergangenen Ehe, während der gemeinsamen Ehezeit unterliegen dem Ver- sorgungsausgleich. Der Ehepartner hat die Hälfte der erworbenen EP. dieser Zeit Zeit an seinen Partner abzugeben. Dies gilt natürlich auch umgekehrt. MfG.
W*lfgangam 17.11.2015 | 21:17
Hallo Sebastian, Sie könnten sich auch mit der Ex 'neu verheiraten', der Versorgungsausgleich/die Teilung bleibt bestehen. Punkte können nur 'verloren gehen/zurückgewonnen werden', wenn Sie/die Ex eine Neuberechnung des alten Versorgungsausgleich einleiten, weil Rechtsänderungen heute/zukünftig den einen oder die andere besser stellen, als zum Zeitpunkt des 'alten' Versorgungsausgleichs. Aktuelles Beispiel wären die 'Mütterrenten' oder auch die höheren Werte aus Betriebsrenten, die Absenkung des Versorgungssatzes bei Beamten – was auch immer im Individualfall einen selbst betrifft. Neuberechnung allerdings erst max. 6 Monate vor Rentenbeginn ...über das Amtsgericht/Kosten! - und vorher Rentenberatung angesagt, was sich ändern könnte. Gruß w.
Sebastianam 18.11.2015 | 09:10
Danke !
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