Guten Tag,
meinen Sie freiwillige Beiträge für 2024, weil Sie nicht rentenversicherungspflichtig waren? Dann gilt die Frist 31.03.2025 für den Antrag. Den Antrag V0060 können Sie online stellen über unseren Online-Service.
Oder meinen Sie die Sonderzahlung zum Ausgleich eines Rentenabschlags, weil Sie vorzeitig in die Altersrente gehen wollen? Dann können Sie die besondere Rentenauskunft mit dem V0210 beantragen, in denen Ihnen mitgeteilt wird, bis zu welcher Höhe Sie einen Rentenabschlag ausgleichen können.
Für Informationen, wie sich welche Zahlungen auswirken, lassen Sie sich bitte individuell beraten. Das ist persönlich, telefonisch oder per Video möglich.
Grüße vom Expertenteam
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