Hallo Fee,
wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, meldet Sie Ihr Arbeitgeber bei der Einzugsstelle ab. Sie müssen also nichts mehr veranlassen.
Auch die Pflegezeiten werden bei Vorliegen von Versicherungspflicht von der Pflegekasse an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Diese brauchen Sie im Rahmen des Versorgungsausgleichs also ebenfalls nicht mitteilen - es sei denn, diese Zeiten würden ausnahmsweise in Ihrem Versicherungsverlauf fehlen. Das sehen Sie dann anhand Ihres Versicherungsverlaufs.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung