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Experten-Antwort

Rentenpunkte ost west

von Ingrid30.12.2021 | 09:26
193 Ansichten
2 Antworten
Guten Morgen. Wenn man im Osten seine Ausbildung und sein Studium absolviert hat, danach nur im Westen gearbeitet hatte, werden da Ostpunkte mit eingerechnet? Vielen Dank für die Antwort und guten Rutsch.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.12.2021 | 14:34

Hallo, Ingrid,

egal, ob die Anwartschaften für die spätere Rente in Ost- oder West-Deutschland erfolgen wird, werden diese Zeiten bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Die Berufsausbildung gilt aus Beitragszeit, das Studium als beitragsfreie Zeit. Die Bewertung dafür können Sie z.B. aus der Anlage Ihrer Rentenauskunft „Summe der Entgeltpunkte“ entnehmen.

Laut der „alten“ Regierung war es das Ziel die Differenz zwischen der Bewertung von Entgeltpunkten bis ca. 2025 auszuräumen. Ergo, eine Unterscheidung zwischen Ost und West nicht mehr vorgenommen wird.

Zur Zeit werden Entgeltpunkte aus den neuen Bundesländern, also Entgeltpunkte Ost mit dem Faktor 33,47 EUR bewertet, in der ehemaligen Bundesrepublik mit 34,19 EUR. Pro Entgeltpunkt also 72 Cent mehr.

Für Personen aus dem Beitrittsgebiet, die am 18.5.1990 (Datum des Staatsvertrages zur Wiedervereinigung Deutschlands) Ihren Wohnsitz bereits in West-Deutschland hatten, erhalten auch für Zeiten in Ost-Deutschland normale Entgeltpunkte.

Wie oben bereits angesprochen, soll es allerdings zukünftig keine Unterscheidung mehr zwischen Ost und West geben. Warten wir es ab.

1 Antworten

P.S.am 30.12.2021 | 14:11
Für die Ausbildung erhalten Sie dann EGPT-Ost. Die Studienzeit wird zwar als Anrechnungszeit zur Erfüllung bestimmter Wartezeiten berücksichtigt, hat aber keinen rentensteigernden Wert (weder Ost- noch West Entgeltpunkte).
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