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Experten-Antwort

Rentenpunkte, Pauschale Anrechnung

von Stefan10.03.2024 | 18:03
340 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, im Ergebnis des Rentenschätzer gibt es eine Zeile: Pauschale Anrechnung (alte Bundesländer):6,00 Was bedeutet dies? Von welchen Faktoren hängen diese Rentenpunkte ab?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2024 | 14:39

Hallo Stefan,

 

dem Beitrag von „Reuter“ vom 11.03.2024 | 09:44 kann ich prinzipiell zustimmen. In diesem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, dass der Rentenschätzer auch den Hinweis enthält, dass nur die Zeiten erfasst werden sollen, die nicht bereits in der Rentenauskunft und in der Berücksichtigung erworbener Entgeltpunkte enthalten sind. Darüber hinaus sollte man den Rentenschätzer als das bewerten, was sein Name bereits zum Ausdruck bringt - als eine (annähernde) „Schatzung“…

 

Soweit Sie genauere Angaben zur zu erwartenden Rentenhöhe benötigen, sollten Sie eine entsprechende Renteninformation oder eine Rentenauskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Dieser erstellt dann eine Berechnung anhand aller im Versicherungskonto enthaltenen Daten. Sind noch nicht alle rentenrechtlich relevanten Zeiten im Versicherungskonto enthalten, sollten Sie zuvor eine Klärung Ihres Versicherungskontos einleiten.

 

Eine Renteninformation oder eine Rentenauskunft können Sie übrigens auch online unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ anfordern.

5 Antworten

Welcher Rentenschätzer?am 10.03.2024 | 18:19
Welcher Rentenschätzer? Gibt es dazu einen Link?
Ideeam 10.03.2024 | 18:37
Vielleicht geht es um die "Pauschale Anrechnungszeit, nach § 253 SGB VI"? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Reuteram 11.03.2024 | 09:44
Damit sind die "Entgeltpunkte" für die Kindererziehungszeiten ( in ihrem Fall für 2 Kinder, die nach 1992 geboren wurden ) gemeint. Dies haben Sie bei der Abfrage im Rechner entsprechend eingegeben. Das Ganze macht aber nur Sinn, wenn die Kinder noch nicht in ihren Zeiten berücksichtigt bzw von Ihnen beantragt wurden. Denn ansonsten sind diese schon in den Entgeltpunkten in Ihrer Renteninfo enthalten. Und den vollen einen Entgeltpunkt bzw höchstens für 3 Jahre pro Kind bekommt nur dann wenn man nicht zu viel verdient hat. Der von der Rentenversicherung häufig gegebene Rat dass insbesondere Frauen möglichst Vollzeit arbeiten sollen, ist für diesen Zeitraum der Kindererziehung nur bedingt ein " guter" Rat. Wenn man/Frau während der ersten 3 Jahre nach Geburt der Kinder mehr als ungefähr den Durchschnittsverdienst, ca 42.000 Euro, erzielt, wird man / Frau benachteiligt bzw. erhält nicht den vollen Ausgleich/Zuschlag an Entgeltpunkten.
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