Hallo Stefan,
dem Beitrag von „Reuter“ vom 11.03.2024 | 09:44 kann ich prinzipiell zustimmen. In diesem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, dass der Rentenschätzer auch den Hinweis enthält, dass nur die Zeiten erfasst werden sollen, die nicht bereits in der Rentenauskunft und in der Berücksichtigung erworbener Entgeltpunkte enthalten sind. Darüber hinaus sollte man den Rentenschätzer als das bewerten, was sein Name bereits zum Ausdruck bringt - als eine (annähernde) „Schatzung“…
Soweit Sie genauere Angaben zur zu erwartenden Rentenhöhe benötigen, sollten Sie eine entsprechende Renteninformation oder eine Rentenauskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Dieser erstellt dann eine Berechnung anhand aller im Versicherungskonto enthaltenen Daten. Sind noch nicht alle rentenrechtlich relevanten Zeiten im Versicherungskonto enthalten, sollten Sie zuvor eine Klärung Ihres Versicherungskontos einleiten.
Eine Renteninformation oder eine Rentenauskunft können Sie übrigens auch online unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ anfordern.