Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenpunkte Pension

von Mark8603.02.2023 | 10:27
345 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin Landesbeamter (Niedersachsen), 37 Jahre alt und möchte freiwillig monatlich Rentenpunkte kaufen um meine Pension aufzustocken. Meine Frage: Werden gekaufte Rentenpunkte auf die Pension angerechnet und besteht damit die Gefahr der "Überversorgung' bzw. dass diese gekürzt wird? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mark86,

bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versorgungsdienststelle, ob die so erworbene spätere gesetzliche Rente auf Ihre Pension angerechnet wird.

Andersherum spielt die spätere Pension keine Rolle für eine von uns zu leistende Altersrente.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 03.02.2023 | 10:33
1. Das wäre eine Frage an die Versorgungsdienstelle und nicht an die DRV. 2.In Niedersachsen werden freiwillige Beiträge (Stand: heute) nicht gegengerechnet. 3. FunFact: Beiträge nach 187a (Abschlagsausgleich) auch nicht.
Berndam 03.02.2023 | 10:32
Freiwillige Beiträge werden nicht auf die Pension angerechnet, nur Pflichbeiträge, wenn man sonst überversorgt wäre. Wenn Sie aber den berühmten goldenen Löffel klauen, wäre Ihre zusätzliche Altersvorsorge dahin, wenn Ihr Dienstherr Sie in der DRV nachversichern würde, weil dann für die Zeiträume das Recht auf freiwillige Versicherung rückwirkend durch die Pflichtbeiträge entfällt.
W°lfgangam 03.02.2023 | 19:13
hmm ...ein ganz NEUER Gedanke (Pension/Beamtenversorgung damit aufstocken), um klamme Kassen der Versorgungsdienststellen 'aufzufüllen' <- gibt zuerst die Löcher in den maroden Straßen zu kitten, insofern sinnvolle Investition von Ihnen/für die Allgemeinheit ;-) Setzten Sie sich bitte mal mit dem Beamtenbund in Verbindung - gern auch mit dem Bundesfinanzminister, der sicher alternative 'Ideen' hat, Ihr Portemonnaie leerzusaugen - damit eine Gesetzesinitiative auf den Weg kommt, der Ihren Gedankengang verfolgt ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026