Hallo Mark86,
bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versorgungsdienststelle, ob die so erworbene spätere gesetzliche Rente auf Ihre Pension angerechnet wird.
Andersherum spielt die spätere Pension keine Rolle für eine von uns zu leistende Altersrente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung