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Experten-Antwort

Rentenpunkte Pflege

von Marlen25.11.2025 | 14:04
183 Ansichten
2 Antworten
Hallo, Ich habe einen Antrag auf Pflegegeld für meine 8 jährige Tochter gestellt. Ich selbst beziehe eine befristete Erwerbsminderungsrente. Wie berechnen sich da die Rentenpunkte die ich für die Pflege bekomme? Ich steige da leider nicht durch.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.11.2025 | 15:09

Hallo Marlen,

 

die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung für Pflegepersonen muss genauso bei der Pflegekasse beantragt werden, wie das Pflegegeld auch. Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad Ihrer Tochter und von der Art der Leistungen, die Sie von der Pflegekasse beziehen ab. Hierüber bekommen Sie von der Pflegkasse einen Bescheid. 

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, enthält diese eine Zurechnungszeit, also eine fiktive Weiterrechnung in die Zukunft. Die Dauer der Zurechnungszeit können Sie dem Versicherungsverlauf im Bewilligungsbescheid der Erwerbsminderungsrente entnehmen. Wenn die Pflegebeiträge parallel zu der Zurechnungszeit liegen, führen sie später bei der Berechnung der Altersrente nur dann zu einer Erhöhung der Rente, wenn die Entgeltpunkte aus den Pflegebeiträgen höher sind, als die Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 25.11.2025 | 14:18
Das macht doch diePflegekasse automatisch und Sie erhalten am Jahresende die Jahresmeldung aus der Sie die Beträge sehen. Und wenn Sie das Rentenalter erreichen steigt vielleicht dadurch die Rente sofern die Punkte höher sind als die Zurechnungszeit der EM Rente. Oft aber bewirken diese Zeiten auch gar nichts. Mehr braucht man dazu eigentlich nicht wissen, Detailwissen lässt sich googeln oder bei der Pflegekasse erfragen.
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