Hallo Marlen,
die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung für Pflegepersonen muss genauso bei der Pflegekasse beantragt werden, wie das Pflegegeld auch. Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad Ihrer Tochter und von der Art der Leistungen, die Sie von der Pflegekasse beziehen ab. Hierüber bekommen Sie von der Pflegkasse einen Bescheid.
Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, enthält diese eine Zurechnungszeit, also eine fiktive Weiterrechnung in die Zukunft. Die Dauer der Zurechnungszeit können Sie dem Versicherungsverlauf im Bewilligungsbescheid der Erwerbsminderungsrente entnehmen. Wenn die Pflegebeiträge parallel zu der Zurechnungszeit liegen, führen sie später bei der Berechnung der Altersrente nur dann zu einer Erhöhung der Rente, wenn die Entgeltpunkte aus den Pflegebeiträgen höher sind, als die Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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