Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenpunkte und Rente für jahrelange Pflege meiner Mutter

von Petra6609.02.2023 | 18:06
583 Ansichten
5 Antworten
Ich bin voll berufstätig und pflege nach meiner Arbeit meine Mutter ( wo man schnell bei über 10 Std. und wenn dann noch Fahrten zum Arzt hinzu kommen… noch mehr.) Meine Schwester arbeitet hingegen weniger in der Woche und kümmert sich auch mit um meine Mutter. Aber nicht so umfangreich Sie macht das jetzt steuerlich geltend… wie auch immer Stehen mir auch später Rentenansprüche und Rentenpunkte zu. Was muss ich tun um das auch zu bekommen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2023 | 08:34

Hallo Petra66,

unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflege von Angehörigen bei der späteren Rente berücksichtigt werden. Hierzu zahlt die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung.

Dabei gibt es folgende Voraussetzungen:

Man muss eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen.

Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden.

Man darf nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

Die Pflege kann auch mit einer anderen Person geteilt werden. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden.

Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.

Weiterhin prüft die Pflegekasse noch andere Voraussetzungen:

Die Pflege muss notwendig sein. Dieses wird vom medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt.

Die zu pflegenden Person hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen (gesetzlichen) oder einer privaten Pflegeversicherung.

Der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.

Laut Ihrer Schilderung arbeiten Sie in Vollzeit, was einen Ausschlussgrund (maximal 30 Stunden Arbeit pro Woche) darstellen würde.

Der Vollständigkeit halber zum letzten Teil Ihrer Frage:

Damit Beiträge für Pflegepersonen entrichtet werden, ist es erforderlich, sich mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, werden für pflegende Angehörige dann auch die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Ein Antrag bei der Rentenversicherung ist dazu nicht nötig, da alles über die Pflegekasse abgewickelt wird.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 09.02.2023 | 18:08
Solange Sie in Vollzeit arbeiten nicht, um "Pflegepunkte" zu bekommen dürfen Sie maximal 30 Wochenstunden arbeiten.
Peter T. am 10.02.2023 | 13:43
Je nach Pflegegrad kann man Pauschalen bei der Steuererklärung in Anspruch nehmen. Dies aber nur wenn man keinerlei Gelder (auch kein Pflegegeld) von der Pflegebedürftigen Person erhält. Dies meinte sie sicherlich mit "steuerlich geltend gemacht"...
Peter T. am 10.02.2023 | 20:03
Bis glaube 2021 gab es nur bei Pflegegrad 4, 5 oder Merkzeichen H 924 €. Seit dem gibt es schon ab Pflegegrad 2 gestaffelt Plausch Beträge. Wie geschrieben, man muß bei der Erklärung angeben keinerlei Gelder erhalten zu haben. So kann man auch wenn 2 Personen pflegen und nur 1 Pflegegeld erhält, bei der anderen den Plausch Betrag geltend machen. Hänge mal einen Link mit dran. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026