Hallo Schneider!
In Ihrer Rentenauskunft werden einmal die Entgeltpunkte aus Pflichtbeiträgen aufgeführt (46,....).
Für weitere Zeiten (Anrechnungszeiten, z.B. Schule, Krankheit, ...) können weitere Entgeltpunkte berechnet werden oder Zuschläge erfolgen.
Diese summieren sich dann mit den Entgeltpunkten aus Pflichtbeiträgen auf 48,...
Diese Entgeltpunkte werden dann mit dem Zugangsfaktor multipliziert, dieser ist bei einem "normalen" Rentenbeginn 1,0, für einen vorzeitigen Rentenbeginn nimmt der Zugangsfaktor um 0,003 pro Monat ab. Das entspricht den sohgenannten Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn.
Möglicherweise planen Sie, 5 Monate vor dem regulären Zeitpunkt ihre Rente zu beginnen, dies führt zu einem Abschlag von 1,5%.
Weiteres können Sie im Lexikon der DRV zu Rententhemen nachschlagen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…