Hallo Armin,
bei einem Versorgungsausgleich werden die gesetzlichen und privaten Anrechte auf Altersversorgung aus den gemeinsamen Ehejahren gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Nach dem Ausgleich haben dann beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit.
Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, dem Partner, der während der Ehe geringere Versorgungsanrechte erworben hat eine eigene, von dem anderen Ehepartner unabhängige Versorgung zu schaffen oder eine bereits bestehende Versorgung zu erhöhen.
Da der Versorgungsausgleich letztlich nur die Ehezeit betrachtet, ist es prinzipiell irrelevant, welche versicherungsrechtliche Absicherung Ihre Exfrau nach Ende der Ehezeit/Scheidung „erwirtschaftet“. In Ihrer Sachverhaltsschilderung sehe ich insoweit keinen Grund oder Sachzusammenhang, der eine Korrektur des Versorgungsausgleichs rechtfertigen würde.
Soweit Sie dennoch der Meinung sind, dass der Versorgungsausgleich zu Unrecht vorgenommen wurde, sollten Sie sich zur abschließenden Klärung an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.