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Experten-Antwort

Rentenpunkte von meiner Ex-Frau zurückbekommen

von Armin20.01.2023 | 11:49
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach 18Jahren Ehe hat sich meine Frau von mir getrennt und wir wurden geschieden. Bei der Scheidung wurden die Rentenpunkte für meine Ex vom Amtsgericht festgelegt. Seit 2002 lebt meine Ex-Frau nun mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen in seinem Haus. Da nun dieses Lebensgemeinschaft schon länger als unsere Ehe andauert möchte ich nun wissen, ob ich meine Rentenpunkte zurückfordern kann. Mit freundlichen Grüßen Armin

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Armin,

bei einem Versorgungsausgleich werden die gesetzlichen und privaten Anrechte auf Altersversorgung aus den ge­meinsamen Ehejahren gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Nach dem Ausgleich haben dann beide gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit.

Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, dem Partner, der während der Ehe geringere Versorgungsanrechte erwor­ben hat eine eigene, von dem anderen Ehepartner unabhängige Versorgung zu schaffen oder eine bereits bestehende Versorgung zu erhöhen.

Da der Versorgungsausgleich letztlich nur die Ehezeit betrachtet, ist es prinzipiell irrelevant, welche versicherungsrechtliche Absicherung Ihre Exfrau nach Ende der Ehezeit/Scheidung „erwirtschaftet“. In Ihrer Sachverhaltsschilderung sehe ich insoweit keinen Grund oder Sachzusammenhang, der eine Korrektur des Versorgungsausgleichs rechtfertigen würde.

Soweit Sie dennoch der Meinung sind, dass der Versorgungsausgleich zu Unrecht vorgenommen wurde, sollten Sie sich zur abschließenden Klärung an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.

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5 Antworten

Vorstellungenam 20.01.2023 | 12:04
Nein, nicht einmal eine Heirat mit dem neuen Lebenspartner würde da etwas bringen.
REnte1am 20.01.2023 | 18:30
Sehr geehrte Damen und Herren, nach 18Jahren Ehe hat sich meine Frau von mir getrennt und wir wurden geschieden. Bei der Scheidung wurden die Rentenpunkte für meine Ex vom Amtsgericht festgelegt. Seit 2002 lebt meine Ex-Frau nun mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen in seinem Haus. Da nun dieses Lebensgemeinschaft schon länger als unsere Ehe andauert möchte ich nun wissen, ob ich meine Rentenpunkte zurückfordern kann. Mit freundlichen Grüßen Armin
Kannste nur hoffen, dass die Holde den Löffel weglegt und nicht Rentnerin wird, dann gibt's die Punkte zurück!
Oder, die Ex höchstens 36 Monate selber eine Rente bezieht. (Sie kommen aber jetzt nicht auf kommische Gedanken). Viele Grüsse R
Berndam 21.01.2023 | 05:39
Man kann einen Versorgungsausgleich auch durch Zahlung einer Summe X an die DRV ausgleichen.
Anti-Berndam 21.01.2023 | 07:44
Hat der Fragesteller danach gefragt? Nein!
Sanaham 22.01.2023 | 12:53
Sehr sinnig, wenn der Beitrag in der nächsten Antwort noch lesbar ist. Welcher übrigens nicht unrichtig ist, denn die Rentenpunkte gibt es tatsächlich nur zurück, wenn der Ex-Partner die Rente nicht(lange) erlebt. Einen wirklichen Grund für eine Zensur gab es hier eigentlich nicht,da bleiben ganz andere Kaliber lesbar!
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