Hallo Sandra,
Abänderungen des durchgeführten Versorgungsausgleich sind grundsätzlich nur in besonderen Fällen möglich, zum Beispiel bei gesetzlichen Veränderungen mit Auswirkungen auf die Anrechte.
Übertragene Entgeltpunkte durch Versorgungsausgleich können bei bestandskräftigem Urteil nur von Ihnen zurückgekauft werden.
Eine Auskunft zu den anfallenden Kosten zum Ausgleich der Abschläge durch den Versorgungsausgleich erteilt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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