Hallo Paula,
es ist leider so, wie von "Klarer Fall" geschildert. Zu dem Punkt, ob die Rente am Monatsanfang oder am Monatsende gezahlt wurde, gilt Folgendes: Begann die Rente vor dem 01.04.2004 wurde sie vorschüssig gezahlt d.h. am Monatsanfang, war der Rentenbeginn aber ab 01.04.2004 erfolgte die Auszahlung nachschüssig, d.h. am Monatsende.
Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam