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Experten-Antwort

Rentenrechtliche Voraussetzungen für EM-Rente

von Majestix15.05.2024 | 08:10
182 Ansichten
9 Antworten

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Ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Versicherter hat eine EM-Rente beantragt, die durch das SG abgelehnt wurde. Durch die lange Dauer des Verfahrens ist er mittlerweile bei der Krankenkasse ausgesteuert, das Nahtlosigkeits-ALG ist Anfang Mai auch ausgelaufen. Da das Arbeitsverhältnis noch weiter besteht, kann er sich nicht arbeitslos melden (lt. Auskunft AfA). Was kann er tun, damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente erhalten bleiben? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Majestix,

 

die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein, auch wenn dieser länger zurückliegt. Somit bleibt zumindest für die lange Verfahrensdauer der Versicherungsschutz aufrecht erhalten, wenn es bei dem ursprünglichen Eintritt der Erwerbsminderung bleibt.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Kiraam 15.05.2024 | 09:07
Arbeiten gehen!
Bürgergeldam 15.05.2024 | 09:13
heißt das neue Zauberwort.
Maxam 15.05.2024 | 09:59
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Da Antrag, Widerspruch und Klage abgelehnt wurden, ist der Fragesteller überhaupt nicht erwerbsgemindert. Damit gibt es auch keinen Eintritt einer Erwerbsminderung. Geht der Fragesteller arbeiten, Minijob, Teil-oder Vollzeit besteht Versicherungsschutz, zumindest für einen Neufall.
Maximilianeam 15.05.2024 | 11:28
Und unser Mäxchen, das Faultier, erhält Leistung der Solidargemeinschaft und behauptet hier das der Fragesteller nicht erwerbsgemindert ist. Wenn DRV und Gerichte meinen der Fragesteller wäre nicht erwerbsgemindert , bedeutet das noch lange nicht, daß der Fragesteller nicht erwerbsgemindert ist. Ebenso wie wenn Mäxchen eine TeilEMR bekommt, bedeutet das nicht zwangsläufig das er auch erwerbsgemindert ist . Der eine hat gute Ärzte und hat Glück, ein anderer eben nicht
Feliam 15.05.2024 | 12:53
Mit der Ablehnung beim Sozialgericht hat der Versicherte eine Information zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bekommen. Entweder ist er so gesund, dass er wieder arbeiten gehen kann, das Beschäftigungsverhältnis besteht ja offensichtlich noch. Wenn er krank ist, sollte er sich durchgehend weiter krankschreiben lassen.
Anneam 15.05.2024 | 14:13
Zitat von Feli anzeigenausblenden
Da hast du recht... Solange das Arbeitsverhältnis noch steht, wird es schlecht mit der Erwerbsminderungsrente Deswegen wurde beim SG die Klage bestimmt auch abgelehnt
Deutsche Rentenversicherung
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