Hallo Majestix,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein, auch wenn dieser länger zurückliegt. Somit bleibt zumindest für die lange Verfahrensdauer der Versicherungsschutz aufrecht erhalten, wenn es bei dem ursprünglichen Eintritt der Erwerbsminderung bleibt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung