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Rentenrechtliche Zeiten

von .Peter.24.11.2009 | 10:29
1361 Ansichten
4 Antworten
Rentenrechtliche Zeiten,Bin 80% gbr Schwerbehindert und möchte mit 63 Jahren in Altersrente ohne weitere Abzüge (voraussetzung mindestens 35 Jahre Rentenrechtliche Zeiten) was wird als Rentenrechtliche Zeiten Angerechnet auch ? Ausbildungszeiten-Krankengeld-Zeiten der Vollen Erwerbsminderung? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.11.2009 | 14:30

Sie sollten sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen. Eine Wartezeitauskunft wird Ihnen dann ausgehändigt, aus dieser können Sie die zurückgelegten Zeiten ablesen.

3 Antworten

Tschackaam 24.11.2009 | 10:58
ich sollte vielleicht noch ergänzen, dass Schulzeiten (sofern nachgewiesen) bis max. 8 Jahre anrechnbar sind und AU und ALO nur, sofern keine Pflichtbeitragszeit (Ausnahme: beitragsgeminderte Zeiten) aber wie gesagt, mit einer Rentenauskunft sind Sie viel schlauer :)) MfG Tschacka
.Peteram 24.11.2009 | 11:05
Detaliert gehts es bei mir um die Berufliche Zeit der Lehre 3.5 Jahre Zeiten der vollen Erwebsminderung und die 6 Monate Krankengeld da die Erwebsminderungsrente ja erst ab dem 7 Monat einsetzt.
Tschackaam 24.11.2009 | 12:01
also: Lehrzeit (sofern nachgewiesen) in vollem Umfang anrechenbar! müssten nach Ihren Angaben so um die 42 Monate sein :) Krankengeld (sofern gesetzlich krankenversichert) voll anrechenbar (keine Lücke!) Rentenbezugszeit immer anrechnbar inklusive der Zurechnungszeit bei EM-Renten regelmäßig bis zum 60.Lj. anschließend nur noch Rentenbezugszeit. Hoffe, jetzt passt's ? Grüße Tschacka
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