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Experten-Antwort

Rentenreform

von Hanna Sch.04.10.2016 | 17:47
1480 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Für die Experten hier eine dumme Frage, ich stelle sie doch. Also ich bin gerade in Rente mit einer kleinen Rente. Jetzt reden alle über eine Reform mit Fr. Nahles. Sollte egal wann es Verbesserungen bei der Rente geben, betrifft das auch mich wenn ich schon in Rente bin? Will mich nur mal schlau machen, Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Hanna,

Rentenreformen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirken sich immer für alle aus. Für diejenigen, die bereits Rente beziehen als auch für angehende Rentner, welche eine Rentenanwartschaft haben. Für diese Personen allerdings dann erst ab dem zukünftigen Rentenbeginn.

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6 Antworten

W*lfgangam 04.10.2016 | 18:12
Hallo Hanna Sch., grundsätzlich werden weder Verbesserungen noch Verschlechterungen in bereits laufende Renten eingebaut. Ausnahme bisher: die Berücksichtigung und höhere Bewertung der Erziehungszeiten von Kindern. Der Häuptling der Bajuwaren sagt, da geht noch was ;-) https://magazin.spiegel.de/SP/2016/40/147136195/index.html#14713… Interessant könnte für Sie die geplante Flexirente werden, die bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten vor der Regelaltersgrenze ermöglichen soll. Das Gesetz ist aber noch in einer sehr früheren Vorbereitungsphase. Gruß w.
HotRodam 04.10.2016 | 20:12
Daß unser Rentensystem nicht mehr zeit gemäß ist und kurz vorm Kollaps steht, haben nicht nur die genialen Führungskräfte der LINKSPARTEI erkannt. Daher wird an einem auskömmlichen (1.200 €URO) bedingungslosen Grundeinkommen für JEDEN Bundesbürger kein Weg mehr vorbei führen. Ich rechne bis spätestens 2018 damit !
Hans Huberam 05.10.2016 | 15:29
B-Rateram 13.10.2016 | 16:54
oh oh oh, da hatte aber ein Experte Dienst, der von der gesetzlichen RV leider keinerlei Ahnung hat. Rentenreformen wirken sich seltenst!!! auf bestehende Rentenbezieher aus. ( Ausnahme "Mütterrente". Die Regelung 45 Jahre ohne Abschlag gilt nur für Neurentner, die Abschmelzung der Studienzeiten, die Bewertung der tatsächlichen Ausbildungszeit, die Erhöhung der Zurechnungszeit...man kann die Liste beliebig weiterführen. Die Aussage vom DRV Experten war völlig falsch.
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