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Experten-Antwort

Rentenreform 14

von Philo25.05.2014 | 11:25
1144 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich habe folgende Frage: Bin Jahrgang 1954 habe bis auf 2 Jahre ab Sept 1969 Rentenbeiträge bezahlt (42Jahre)Bin seit 2008 Schwerbehindert (50%) Ab Mai 2014 bekomme ich nach einer Op. Krankengeld. Zurzeit bin ich nicht Reha fähig. Sollte ich nach dem Krankengeld Okt. 2015 Ausgesteuert werden und mein Arbeitgeber hat keinen anderen Arbeitsplatz für mich, muss ich aus Gesundheitlichen Gründe kündigen und mich Arbeitslos melden. Werden in den folgenden 2 Jahre von der Argentur für Arbeit Rentenbeiträge einbezahlt? Oder werde ich nach der Rentenreform 2014 bestraft! Und es werden keine Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt. Dadurch würde ich 2Beitragsjahre weniger einbezahlt bekomme obwohl ich mich nichts dafür kann. Danke für die hoffentlich helfenden Antworten. Philo

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2014 | 12:48

Liebe „Forummitarbeiter“, vielen Dank für die Beantwortung. Habe dem nichts hinzuzufügen.

@Philo, ohne Sie beunruhigen zu wollen, besteht allerdings die Möglichkeit das die Krankenkasse , oder später die Agentur für Arbeit, Sie indirekt über einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen schon vor Erreichen der Altersgrenzen in die Rente bringen möchte. Für weitere Infos rate ich zu einem Gespräch in einer Beratungsstelle der DRV.

4 Antworten

zeldaam 25.05.2014 | 11:55
Hallo "Philo", die Arbeitsagentur zahlt weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung, solange Sie ALG I beziehen. Diese Beiträge werden auch weiterhin bei der Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt. Das einzig neue ist das Folgende: Sofern Sie eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 + x Jahren beziehen wollen, so muss die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein. Und nur bei dieser Prüfung, ob Sie die 45 Jahre erfüllt haben, werden die Zeiten des Arbeitslosengeldes in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn nicht mitgezählt. MfG zelda
KSCam 25.05.2014 | 12:56
Und so dramatisch kann es für Sie als Schwerbehinderter doch gar nicht werden. Über die neue Regelung wäre die Rente mit 63+4 abschlagsfrei, die SB Rente ist eh ab 63+8 abschlagsfrei - selbst wenn Sie die 45 Jahre nicht zusammenbekommen, geht es nur um 4 Monate, bzw. 1,2% Abschlag - ob das eine "Bestrafung" ist? Cool bleiben.....und nicht gleich jeden Teufel an die Wand malen....
Philoam 25.05.2014 | 16:09
Hallo Zelda, danke für die Info. Es hat mir sehr geholfen, und ich werde die Sache etwas entspannter angehen L.G Philo
Hediam 25.05.2014 | 19:49
Lassen Sie sich beraten vom Experten in Ihrer Nähe, nur keinen Abschlag hinnehmen.
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