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Experten-Antwort

Rentenrückzahlung

von Yvonne Moll25.06.2013 | 21:11
1908 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine EWR lief am 31.03.2013 aus. Weitergewährungsantrag habe ich im Oktober 2012 gestellt. Bis Ende März konnte mir keine Entscheidung mitgeteilt werden. Daraufhin erhielt ich für den April und Mai weiterhin meine Rente gezahlt. Die Entscheidung über meine Rente fiel am 07.05.2013. Abgelehnt !!! Jetzt hat mich der Sachbearbeiter aufgefordert " die zu Unrecht erhaltene Rente " zurück zuzahlen. Kann mir jemand sagen wie das abläuft ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich gilt folgendes:

"Soweit Leistungen ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind, sind sie zu erstatten."

§ 50 Absatz 2 Sozialgesetzbuch X

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch erheben.

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4 Antworten

DarkKnight RVam 26.06.2013 | 08:02
Hallo Yvonne, das hört sich alles komisch an. wenn Ihre Rente befristet war, hätte sie zum 31.3.2013 eingestellt werden müssen, denn nur bis dahin bestand ein Anspruch. Haben Sie nochmal eine Nachricht erhalten?? Oder warum wurde die Rente für die Monate April und Mai auzgezahlt ohne das der Anspruch geklärt war?? Gegen den Rückzahlungsbescheid würde ich Widerspruch einlegen. Sie bekommen rückwirkend auch keine andere Sozialleistung!!
Yvonne Mollam 26.06.2013 | 08:34
Es hat immer nur telef. geheißen das vom med. Dienst noch keine Entscheidung gefällt wurde. Der Weitergewährungsantrag wurde von mir rechtzeitig ( 6 Monate ) vorher gestellt. Und was jetzt ?
Nachfrageram 26.06.2013 | 08:43
Bitte kntrollieren Sie mal den Bescheid/die Nachricht, mit der Ihnen die Rente "vorläufig" weitergewährt wurde. Da wird folgendes enthalten sein: "Es konnte noch nicht abschließend geklärt werden, ob Sie über das Ende der bisherigen Befristung am (Datum) hinaus weiterhin Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben. Um eine Zahlungsunterbrechung zu vermeiden, wird die Zeitrente zunächst für die Zeit bis zum (Datum) weitergezahlt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine vorläufige Weitergewährung und noch nicht um die abschließende Entscheidung über Ihren Weitergewährungsantrag handelt. Sollte sich nach der medizinischen Sachaufklärung herausstellen, dass der Rentenanspruch nicht weiterbesteht, wird die Zahlung mit dem Ende des Kalendermonats eingestellt, in dem der endgültige Bescheid über die Ablehnung der Weitergewährung erteilt wird. " So sollte es jedenfalls sein und damit erklärt sich auch die Aufforderung zur Rückzahlung.
Nachfrageram 26.06.2013 | 10:22
Ich nochmal... Der letzte Satz (So sollte es jedenfalls sein und damit erklärt sich auch die Aufforderung zur Rückzahlung. ) ist natürlich Blödsinn. Es sollte heißen - So sollte es jedenfalls sein und damit entfällt auch eine eventuelle Rückforderung.
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