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Experten-Antwort

Rentenrückzahlung

von Jaqueline T.28.03.2023 | 00:11
117 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter ist am 31.7.22 gestorben. Eine Betriebsrente wurde Anfang August noch gezahlt. Nun will diese Firma von uns den Betrag zurückerstattet haben. Es war jedoch nach den Beerdigungskosten kein Geld mehr auf dem Konto. Müssen wir den Betrag zurückzahlen? Wir haben nichts geerbt,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jaqueline T.,

die Zahlungspflicht der betrieblichen Altersvorsorge endet grundsätzlich mit dem Tod des Anspruchsberechtigten. Obwohl die Zahlung im August auf das Konto des Verstorbenen überwiesen wurde, ging die Zahlung nicht mehr an den Verstorbenen, sondern bereits an die Erben. Für die Zahlung gab es allerdings keinen Rechtsgrund mehr.

Die Frage, ob und inwieweit die Firma einen Anspruch auf Rückerstattung gegenüber den Erben hat, ist allerdings eine Frage des Zivilrechts und nicht eine Frage der Altersvorsorge. Daher kann diese Frage in diesem Forum nicht beantwortet werden.

Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Thread wird geschlossen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Larezam 28.03.2023 | 05:43
Bei der „normalen“ überzahlten Rente wäre es so, dass derjenige den Betrag wieder rausrücken muss, der dafür gesorgt hat, dass er plötzlich nicht mehr auf dem Konto ist-die Verstorbene kann‘s ja eher nicht gewesen sein. Schon recht naiv, erst das Konto leerzuräumen und dann zu argumentieren „es ist nichts mehr da“. Ob das bei einer Betriebsrente vergleichbar funktioniert kann ich allerdings nicht sagen.
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