Hallo Jaqueline T.,
die Zahlungspflicht der betrieblichen Altersvorsorge endet grundsätzlich mit dem Tod des Anspruchsberechtigten. Obwohl die Zahlung im August auf das Konto des Verstorbenen überwiesen wurde, ging die Zahlung nicht mehr an den Verstorbenen, sondern bereits an die Erben. Für die Zahlung gab es allerdings keinen Rechtsgrund mehr.
Die Frage, ob und inwieweit die Firma einen Anspruch auf Rückerstattung gegenüber den Erben hat, ist allerdings eine Frage des Zivilrechts und nicht eine Frage der Altersvorsorge. Daher kann diese Frage in diesem Forum nicht beantwortet werden.
Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten.
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Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung