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Experten-Antwort

Rentenrückzahlung nach dem Tod

von Trude29.04.2017 | 17:25
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9 Antworten

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Sehr geehrtes Forum, meine Mutter ist am 16.04. verstorben. Wieviel wird an Rente für den Monat April zurückgebucht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.05.2017 | 11:42

Hallo Trude,

Forumswächter hat Ihre Frage bereits ausführlich und korrekt beantwortet.

8 Antworten

Forumswächteram 29.04.2017 | 17:45
Die Rente endet mit Ende des Monats, in dem der Berechtigte verstorben ist. Insofern muss von der April-Rente nichts zurückgezahlt werden, wenn Ihre Mutter im April verstorben ist. Ganz im Gegenteil: Die in der Zeit vom 17.04. bis 30.04. zu Unrecht von der Rente einbehaltenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden sogar noch nachgezahlt. Alternativ: Sofern Ihre Mutter die Rente zum Monatsanfang ausgezahlt bekommt (= 'vorschüssig' / Altfälle, bei denen die Rente vor 2004 begonnen hat) und jetzt noch was am 28.04. auf das Konto gebucht wurde, dann handelt es sich um die Mai-Rente. Diese muss natürlich vollständig zurückerstattet werden. Diese wird von der Zahlstelle (Post Renten Service) umgehend zurückgebucht, sobald der Tod dort bekannt ist. Weiterführung: Sollte Ihre Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet gewesen sein, bestünde in der Regel Anspruch auf Witwerrente ab 01.05.
Schmidtam 30.01.2019 | 13:13
Schwiegermutter ist am 20.1.2019 gestorben. Muß da was an Rente zurückbezahlt werden.
Uschi am 14.03.2019 | 00:07
Meine Mama ist am 11.3.verstorben. Wird die Rente für März und die Witwenrente für März zurückgebucht?Oder, gehen die Renten in die Erbmasse ein ?
maric.13@hotmail.de am 16.10.2019 | 13:38
Meine Mutter ist am 23.08.2019 gestorben Sie hat für den Monat August noch Rente bekommen muß dise zurück gezahlt werden gruß
Winterengelam 17.10.2019 | 23:29
Meine mutter ist am 15.9.2019 gestorben. Muß da was an Rente zurückbezahlt werden.
Fridaam 02.12.2019 | 14:55
Bei Todesfall am 2. eines Monats muß dann die Rente zurückgezahlt werden?
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