Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenservice schläft

von weserbaer13.11.2007 | 12:07
4293 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Schon zum zweiten Male hat die Post-Rentenstelle die Rente aufs falsche Konto überwiesen. Da wird eine Änderung zwar am Telefon "bestätigt", auch eine schriftliche Bestätigung wird avisiert und dann.... passiert nichts mehr!

23 Antworten

?am 13.11.2007 | 12:12
Wenden Sie sich am besten an Ihren Rentenversicherer.... Vielleicht kann der als Amt ein wenig nachhelfen....
Fragezeichenam 13.11.2007 | 12:10
Und was sollen nun die Forumsteilnehmer zu Ihrem Fall beitragen?
Antoniusam 13.11.2007 | 13:37
Änderungsmitteilungen sollten immer schriftlich, entweder auf einem bei jedem Postamt erhältlichen Formular oder per formlosen Brief mitgeteilt werden. Ich hatte noch nie Probleme mit dem Rentenservice. MfG
Schiko.,am 13.11.2007 | 13:47
Ich meine, ausschlieslich zuständig hierfür ist: Deutsche Post AG, NL Renten Service, 04099 Leipzig. Aber wenn schon, dürfen wir nicht wissen warum falsch verbucht wird? Neurentner, bankwechsel etc , nur so wird ein reim daraus für leser dieser nachricht. Mit freundlichen Grüßen.
Ossiam 13.11.2007 | 13:58
Leibzig???
bekissam 13.11.2007 | 14:05
Unter www.rentenservice.com können Sie den erforderlichen Vordruck als pdf-Datei beziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Kontoänderung nur aufgrund telefonischer Nachricht vom Rentenservice der Deutschen Post AG vorgenommen wird. Da könnte ja jeder anrufen.
freundlicham 13.11.2007 | 14:24
ossi, in bayern wird das sooo geschrieben... die neue bayrische Rechtschreib- reform! mfg freundlich
-?-am 13.11.2007 | 14:30
Erst gestern behauptete jemand, Sie wären aus diesem Forum vertrieben worden. Dabei waren Sie die ganze Zeit unter uns. Heute als "freundlich", kürzlich als "Götz von Berlichingen" oder "Maurer", etc., etc. dirk wird sich bestimmt darüber freuen ! (Er mag Ihre kompetenten Beiträge nämlich.)
sächsischam 13.11.2007 | 14:39
Nee, leiipsch
dirkam 13.11.2007 | 14:40
Ja, ich freue mich dass er sich noch beteiligt Und frage Sie: können Sie noch etwas Anderes als Leute angreifen?
Schiko.,am 13.11.2007 | 14:42
Bitte vielmals um entschuldigung. Ab natürlich muß es Leipzig lauten. MfG.
freundlicham 13.11.2007 | 14:50
dirk, das ist einer von den IRREN der Redaktion... wahrscheinlich ein, so traurig wie es ist, 1 € jobber, der seine Anstellung missbraucht... mfg freundlich oder wie sie wollen
dirkam 13.11.2007 | 14:55
Habe zu denen, die die Personenbekämpfung sachlichen Auseinandersetzungen vorziehen, einen guten Spruch gefunden, der Urheber möge die Nennung zulassen: "wer den Gedanken nicht angreifen kann, greift den Denkenden an.."
Ankeam 13.11.2007 | 16:12
Hallo Schiko.,! Es gibt nicht nur den Renten-Service in Leipzig! Es kommt daraufan von wo der Versicherte seine Rente bezieht. Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, mit Hauptsitz in Düsseldorf, ist es z.B. der Renten-Service in Köln! Man kann dies anhand der sog. Postabrechnungsnummer erkennen. Die genauen Anschriften finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Post! War nur zur Info ;-)
Schiko.am 13.11.2007 | 17:05
Anke, danke für diese infor- mation, habe ich nicht gewusst. MfG.
enricoam 13.11.2007 | 22:05
Hallo bekiss, weserbär hat grundsätzlich recht. Sowohl Adressänderungen als auch Kontoänderungen können Rentner oder deren Angehörige bereits seit Jahren problemlos online per Internet oder telefonisch dem Rentenservice melden (s. Hinweis aus dem Internetangebot der DRV. "Die Änderungen können unter Deutsche Post AG auch per Internet mitgeteilt werden. Der Renten Service bestätigt dem Rentenempfänger schriftlich die Kontoänderung." Passieren kann da eigentlich auch nichts, da die Zahlung ja nur dann ankommt, wenn Zahlungsempfänger und Kontoinhaber identisch sind.
Karl-Heinricham 14.11.2007 | 08:06
Leider auch nicht ganz richtig, an der Postabrechnungsnummer erkennt man nur den Leistungsträger, der die Leistung zahlt (die ersten drei Stellen). Die Zuständigkeit der Postniederlasungen richtet sich nach der Postleitzahl des Zahlungsempfängers.
Karl-Heinricham 14.11.2007 | 08:11
Internet ok, aber telefonisch??? Außerdem muß der Zahlungsempfänger nicht mit dem Kontoinhaber identisch sein. Gerade im Zusammenhang mit Betreuern kann das passieren, wenn diese aufgrund der Vermögenssorge Zahlungsempfänger sind und die Rente aber weiterhin auf das Konto des Versicherten gezahlt wird. Oder die Frau bekommt ihre Rente auf das Konto des Mannes gezahlt.
weserbaeram 14.11.2007 | 15:15
Habe in drei Monaten alle Schleichwege probiert. Und woher meine Rente kommt, ist mir durch aus klar und bewußt. Nur, wenn das Amt auf die Post und umgekehrt verweist, dann kann der Rechtsstaat schlafen gehen!
weserbaeram 14.11.2007 | 15:30
Das habe ich seit Juli mindestens 4mal getan. Das Ergebnis ist GLEICH NULL! - Meine neue Wohnung ist durch deren Verschulden gefährdet.
Schiko.am 14.11.2007 | 16:29
Grundsätzlich muß der empfängername mit der Kontobezeichnung übereinstimmen. In der regel muß der geldempfänger schriftlich mit der Gutschrift auf das konto des anderen einverstanden sein. Dies gilt auch für die ehefrau, ist aber nicht mehr zeitgemäß. Auch aus anderen gründen wie tot, altersentlastungs- betrag etc., ist die kontoführung bei nicht ganz rück- ständigen menschen als" Oder oder Und Konto" gäng- ige praxis. Als beispiel , die fehlende übereinstimmung bei einer betreuung zu nennen, ist gerade nicht sehr fortschrittlich. Fordere alle frauen auf, sich nicht mit der kontovollmacht abspeisen zu lassen , sondern mitinhaber eigenschaft zu verlangen. Dies hat auch mit rentengutschrift zu tun und es kann des- halb nicht schaden, hier erwähnt zu werden. Mit freundlichen Grüßen.
Ankeam 15.11.2007 | 15:22
Danke für die Richtigstellung!
YENERam 10.12.2007 | 18:45
betrifft witwen u. waisenrente : ist es gesetzlich dass bei einer rente krankenversicherung abgezogen wird weitere frage: bei einem mehrhanhaltenden aufenthalt in der türkei kann man einen rentner aus der versicherung kündigen ist dies gesetzlich weitere frage : bei einem 2 jaerigen aufenthalt in der türkei mit taetigkeit (versichert) nennt man dies türkische rente oder ? bitte geben sie mir nachricht
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026