Hallo Hessenmax,
ein Rentensplitting ist möglich, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Sie beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind oder wenn Sie Ihre Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen haben.
Aufgrund des Geburtsjahres "1960" des Ehemanns kommt das Rentensplitting allerdings nicht in Frage.
Ganz einfache Antwort: da die Heirat 1987 (also vor 2002) war und einer der beiden vor 1962 geboren war, sind die Voraussetzungen für das Splitting schlicht und einfach nicht gegeben.
Deshalb macht es keinen Sinn in diesem Fall über Vor- und Nachrteile zu reden.
Es geht einfach nicht weil das Gesetz es nicht hergibt.
Grins und nen guten Abend
Ein Rentensplitting ist möglich, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Sie beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.
Dann muss die Rentenversicherung mal ihre Seite ändern, wenn man nach 2002 heiraten sollte.
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