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Experten-Antwort

Rentensplitting

von Hessenmax14.11.2023 | 21:19
267 Ansichten
5 Antworten
Mich interessieren die Vorraussetzungen für das Rentensplitting anstelle der Witwenrente. Folgende Daten zur Info: Ehemann Jahrgang 1960 Ehefrau Jahrgang 1966 Heirat 1987 Wäre es möglich, anstelle der Witwenrente bei Tod des Ehemannes das Rentensplitting zu wählen ? Der Ehemann bekommt eine aktuell eine Alterrente wegen Schwerbehindertenausweis 50 %. Die Ehefrau wird mit 63 Jahren die Rente für langjährig Versicherte (ü. 35 Jahre Beitragszeit) beginnen. Nun Bitte ich um Tipps, Möglichkeiten, Vorteile, Nachteile usw.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.11.2023 | 09:21

Hallo Hessenmax,
ein Rentensplitting ist möglich, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Sie beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind oder wenn Sie Ihre Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen haben.
Aufgrund des Geburtsjahres "1960" des Ehemanns kommt das Rentensplitting allerdings nicht in Frage.

4 Antworten

Hessenmaxam 14.11.2023 | 21:21
Der Ehemann hat mehr Entgeltpunkte, hat immer ein höheres Einkommen gehabt.
KSCam 14.11.2023 | 22:20
Ganz einfache Antwort: da die Heirat 1987 (also vor 2002) war und einer der beiden vor 1962 geboren war, sind die Voraussetzungen für das Splitting schlicht und einfach nicht gegeben. Deshalb macht es keinen Sinn in diesem Fall über Vor- und Nachrteile zu reden. Es geht einfach nicht weil das Gesetz es nicht hergibt. Grins und nen guten Abend
Milanam 14.11.2023 | 23:05
KSC schrieb

Ganz einfache Antwort: da die Heirat 1987 (also vor 2002) war und einer der beiden vor 1962 geboren war, sind die Voraussetzungen für das Splitting schlicht und einfach nicht gegeben.

Deshalb macht es keinen Sinn in diesem Fall über Vor- und Nachrteile zu reden.

Es geht einfach nicht weil das Gesetz es nicht hergibt.

Grins und nen guten Abend

Ein Rentensplitting ist möglich, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Sie beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Dann muss die Rentenversicherung mal ihre Seite ändern, wenn man nach 2002 heiraten sollte.
Mikeam 14.11.2023 | 23:11
Milan schrieb

Ein Rentensplitting ist möglich, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Sie beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.

Dann muss die Rentenversicherung mal ihre Seite ändern, wenn man nach 2002 heiraten sollte.

Sie können sich als Paar gemeinsam für das Rentensplitting entscheiden, wenn Ihre Ehe entweder nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet waren und Ihr Partner und Sie nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. Ausgeglichen werden die Anrechte, die in der sogenannten Splittingzeit erworben wurden. Vor der Splittingzeit erworbene Anrechte werden beim Rentensplitting nicht berücksichtigt. Klappt also nicht.
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