Bei einem Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt, dass jeder Ehegatte jeweils die Hälfte seiner in der Ehezeit erworbenen Anrechte an den anderen Ehegatten „abgibt“. Dadurch erwerben beide Beteiligte beim Versorgungsträger eigene Anrechte. Über diese Anrechte wird jeder Beteiligte entsprechend schriftlich informiert.
Die Versorgungsträger berechnen den Ehezeitanteil der auszugleichenden Anrechte in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgebenden Bezugsgröße, insbesondere in Form von Entgeltpunkten, eines Rentenbetrags oder eines Kapitalwerts. Zur verständlicheren Information der Ehegatten sind in den Auskünften der Rentenversicherungsträger neben den Entgeltpunkten auch die entsprechenden Rentenbeträge aufgeführt.
Der „korrespondierende Kapitalwert“ ist eine Hilfsgröße für Anrechte, deren Ausgleichswerte nicht bereits als Kapitalwerte bestimmt sind. Mit seiner Hilfe können diese Anrechte miteinander verglichen werden. Er entspricht dem Betrag, der zum Ende der Ehezeit aufzubringen wäre, um beim Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person für sie ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts zu begründen (quasi „Einkaufspreis für das auszugleichende Anrecht“).
Danke Wolfgang
was bedeutet dann dieser Kapitalwert von 320€ der hat für Verwirrung gesorgt.
Gruß Ronny
Hallo Ronny,
die 'Kapitalwerte' *) können Sie ggf. auch in anderer Form beim VA nutzen, um im Rahmen einer anderen Vereinbarung/Ausgleich auf den VA ganz oder teilweise zu verzichten (kein VA, Ausgleich von Kapital-/Vermögenswerten in anderer Form).
Beispiel: die Ex will die Hälfte des Eigenheims behalten, dafür verzichtet sie zu Ihren Gunsten auf die Teilung der Rentenansprüche. Okay, bei 320 EUR Kapitalwert könnte höchstens ein 2-Personenzelt 'geteilt' werden, das Sie dann vollständig dem Eigentum der Ex überlassen würden ;-)
Kapitalwerte im hohen 5-stelligen Bereich stellen da schon eine andere 'Kapitalmasse' dar, um auf andere Ausgleichsformen auszuweichen.
*) vereinfacht, was muss ich bzw. der teilende Versorgungsträger heute fix einzahlen ("Sofortversicherung"), um später eine lebenslange Rentenleistung in Höhe von 1,44 EUR zu erhalten. In der Praxis verwirren diese Kapitalwerte die beteiligten 'Scheidungswilligen' nur - wenn sie sich nicht informieren.
Gruß
w.
Danke Wolfgang
was bedeutet dann dieser Kapitalwert von 320€ der hat für Verwirrung gesorgt.
Gruß Ronny
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