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Experten-Antwort

Rentensplitting unter Ehegatten - Teilrente wg Hinzuverdienst

von Jonny21.05.2017 | 14:28
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11 Antworten

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Lohnt sich eigentlich ein Rentensplitting unter Ehegatten, wenn der Jüngere noch Wegen Hinzuverdienst nur eine Teilrente erhält?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonny,

im ersten Moment habe ich gedacht, oh, muss ich das jetzt wirklich alles nachrechnen ;-) ? Aber dann hab ich doch nochmal den § 120a nachgelesen und komme zum gleichen Schluss wie eben auch Ovid: Die Personen in Ihrem Beispiel haben schlicht noch keinen Anspruch auf Durchführung des Rentensplittings, weil sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht habe und keinen Anspruch auf Vollrente haben. Der Gesetzgeber hat nämlich gerade den (wahrscheinlichen) Abschluss des Versicherungslebens zur Voraussetzung des Splittings gemacht. Hier sehe ich also keine kreative "Gestaltungsmöglichkeit" für das Flexigesetz.

Okay, nächster Versuch ... ;-)

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10 Antworten

Fastrentneram 21.05.2017 | 14:41
Hallo Jonny! Es fällt auf, dass Ihre Fragen immer in das tiefste Rentenrecht eintauchen. Sind Sie selber Rentenberater, der sich auf diesem Wege Antworten sucht? Ich bin mal auf die Antworten gespannt, die da jetzt kommen werden, vermute aber, dass Sie augrund der Fragestellung (Lohnt sich das?) und der nicht einfachen Materie, keine befriedigende Antwort erhalten werden!
Fastrentneram 21.05.2017 | 16:23
Ergänzend: Fordern Sie beim Rententräger eine Splittingauskunft an, darin wird Ihnen fiktiv ausgerechnet, wie sich ein Rentensplitting auf Ihre Renten auswirkt und natürlich, ob die Voraussetzungen dafür überhaupt gegeben sind.
Klugpuperam 21.05.2017 | 17:02
Wie sieht denn das konkrete Beispiel aus? Pauschal kann man da eher nichts zu sagen.
W*lfgangam 21.05.2017 | 17:21
Hallo Fastrentner, sind wir hier im einem EXPERTEN-Forum, oder drehen wir hier nur die Rentenauskunft von links nach rechts für die, die die Seiten nur verzetteln können - oder gar nur Bauchpinseln lediglich für zu kurz gekommene EM-Verhinderte? Die Summe macht's - und da ist auch schon mal in der Tiefe mehr als nur schnödes 'Merkblatt-Lesen' angesagt/bzw. Allgemeinaussagen /Fragen sie ihre DRV. Andernfalls würden sich die DRV-Experten ja selbst entlarven und das Forum unterminieren :-) Gruß w.
Jonnyam 21.05.2017 | 20:36
Da ist was dran! Ich dachte z.B. an folgendes Beispiel, bei dem beide noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben und beide best of 15 = 1,0000 EP aufweisen. Er hat eine Vollrente von 1700 €, bezieht aber wegen des Hinzuverdienstes von 2300 € = 27600 € / Jahr nur eine monatliche Teilrente von 675 €, zusammen also mtl. 2975 € Sie hat eine Vollrente von 800 €, bezieht aber wegen des Hinzuverdienstes von 1000 € = 12000 € / Jahr nur eine monatliche Teilrente von 610 €, zusammen also mtl. 1610 € Ohne Ehegattensplitting gibt das ein gemeinsames Familieneinkommen von 4585 € / Monat Wenn jetzt über ein Ehegattensplitting von seinem auf ihr Konto 300 € für die Rente übergehen, ergibt sich nach meine Rechnung ein gemeinsames Familieneinkommen von 4885 €, also 300 € mehr. Auch mit nur 1400 € Vollrente bleiben ihm beim unveränderten Einkommen von 2300 € an Teilrente 675 €, zusammen also nach wie vor 2975 €. Von Ihrer Vollrente von dann 1100 € verbleiben ihr bei ebenfalls unverändertem Hinzuverdienst von 1000 € immerhin noch 910 €, insgesamt also 1910 €, d.h. 300 € mehr! M.E. liegt das aber nur an dem tollen Hinzuverdienstdeckel, richtig?
Genervteram 22.05.2017 | 07:50
Toll, dass es den Jonny mit seinen Rechenaufgaben gibt. Das sind genau die Leute, die nichts anderes zu tun haben, als sich theoretische Konstrukte auszudenken und damit zu nerven. Ein Greuel für jeden Berater!
Ovidam 22.05.2017 | 08:31
Gemach… gemach… Soviel sportlichen Ehrgeiz sollte man als Antwortender schon haben, dass man sich mit neuen Gestaltungsmöglichkeiten auch gedanklich auseinandersetzen kann und nicht nur bei irgendeinem DRV Programm aus das Knöpfchen drückt und schaut, was dann der PC sagt… Und wenn nicht: Es gibt hier keine Antwortzwang, soweit ich das in den Richtlinien richtig sehe. Egal: Ad rem Flexi ist eine spannende Geschichte! Die Rechnungen sind richtig, die Praxisrelevanz aber - gefühlt- asymptotisch gegen Null, oder? Möchte auch gerne darlegen, wie ich zu dieser Einschätzung komme (vielleicht ist sie ja auch falsch): 1. Der Personenkreis, für welchen das Rentensplitting zu Lebzeiten derzeit grundsätzlich überhaupt nur in Frage kommt, dürfte oftmals nicht derjenige sein, der sich jetzt Gedanken zu einer Altersrente und Hinzuverdienst macht. Aber es gibt sie natürlich, diejenigen die erst nach 2001 geheiratet haben und jetzt vor dem Regelalter stehen. 2. Des weiteren: Zu LEBZEITEN der Ehegatten besteht ein Anspruch auf Durchführung des Rentensplittings, wenn entweder erstmalig BEIDE Ehegatten NACH Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Leistung einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder erstmalig ein Ehegatte NACH Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Leistung einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der andere Ehegatte die Regelaltersgrenze ERREICHT hat. => Dann ist das Hinzuverdienstthema aber uninteressant. 3. Unterstellt man bei einer Rentenanwartschaft von 1700 Euro gedanklich mal 35 Beitragsjahre, so wäre dies ein Schnitt von 1,56EP pro Jahr, d.h. der „Best of 15“ Wert wäre sicherlich deutlich über 1,0000 EP (im Normalfall, extremste Ausnahmen sind sicherlich denkbar), so dass dann auch der Hinzuverdienstdeckel nicht mehr sein Unwesen treiben kann Fazit: Idee gut, Praxisrelevanz gering; quod erat demonstrandum
Fastrentnetam 22.05.2017 | 09:04
Na Jonny. Der Tipp bezüglich der Prüfung der Voraussetzungen war doch nicht so abwegig!
Jonnyam 22.05.2017 | 09:17
OK. Ist noch Theorie. Aber....
Fastrentneram 22.05.2017 | 10:00
Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und nicht von Theoretikern blockiert werden. Die realen Rentenproblemfälle reichen aus, da muss sich der Experte nicht noch um derart überflüssige Fragen kümmern!
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