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Experten-Antwort

Rentensteigerung

von Gebhard24.09.2010 | 16:55
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Frage zu meiner Altersrente. Ein Rentenexperte rechnete mir meine Rente hoch, die ich in 5 Jahre bekomme. Er geht von einer jährlichen Steigerung von 1 % aus. Kann ich damit rechnen? Welche Meinungen haben Sie dazu? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung bietet bei Ihren schriftlichen Informationen grundsätzlich drei Varianten an:

- die Hochrechnung ohne Rentensteigerung

- die Hochrechnung mit einer jährlichen Anpassung von einem Prozent

- die Hochrechnung mit einer jährlichen Anpassung von aktuell zwei Prozent.

Wie Sie anhand dieser Varianten sehen, legt sich da auch die Rentenversicherung nicht auf einen jährlichen Mindestanpassungswert fest, sodass die die Hochrechnung Ihnen insoweit als Orientierungshilfe dienen sollen.

Ergänzend kann ich dazu leider nur anmerken, dass es in der Vergangenheit Jahre gegeben hat, in denen die Renten sich nicht erhöht haben.

Welche tatsächliche jährliche Steigerungsrate sich zukünftig durchschnittlich für den Zeitraum bis zu Ihrem Rentenbeginn ergeben wird, vermag ich an dieser Stelle nicht zu sagen.

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5 Antworten

Skatrentneram 24.09.2010 | 17:10
Rechnen können Sie mir gar nichts. Woher will Ihr Experte denn wissen wie hoch die Renten in den nächsten Jahren angepasst werden. Ich rechne selber jedes Jahr mit 5 % und werde jedes mal enttäuscht.
W*lfgangam 24.09.2010 | 18:40
> nach meiner ganz persönlichen Meinung ist eine jährliche Rentenanpassung von 1 Prozent doch recht optimistisch. *zustimm ! Eine realistische Prognose des reinen Kaufkraftbetrages sollte bei Null-Wertwachstum anfangen und in Richtung - 0,5 bis - 1 % Absenkung (wenns reicht) des Wertes pro Jahr gehen. Oder hab ich die Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus falsch verstanden ...und die ganze Riestergeschichte, den Nachholfaktor dazu, die nachholenden 'Rentengarantie' ?? ;-) - was heute nicht im Rahmen der wirtschaftlichen Daten vermindert wurde, zahlen alle später drauf, laufende wie künftige Rentner. Die Reformen der letzten Jahrzehnte für Rentenneuzugänge - nun, die wären froh, wenn sie wenigstens Nullwertzuwachs gehabt hätten ... Gruß w. ...Steigerung von 1 % mag möglich sein - fragen Sie/Gebhard Ihren Rentenexperten, welchen Wert das wirklich hat und wie er zu der Prognose kommt !
zeldaam 24.09.2010 | 17:38
Hallo Gebhard, nach meiner ganz persönlichen Meinung ist eine jährliche Rentenanpassung von 1 Prozent doch recht optimistisch. In den Jahren 2004, 2005,2006 und aktuell zum 01.07.2010 hatten wir überhaupt keine Rentenanpassung (in harten Zahlen: 0,00 Prozent) Für die Jahre dazwischen schwankten die Rentenanpassungen beträchtlich: zum 01.07.2003 etwa 1,04 % zum 01.07.2007 etwa 0,54 % zum 01.07.2008 etwa 1,1 % und zum 01.07.2009 etwa 2,41 %. Die letzte nennenswerte Steigerung zum 01.07.2009 kam nur durch das –etwas grob ausgedrückt- Herummanipulieren an der Anpassungsformel (es stand eine Bundestagswahl bevor) zustande. Die dabei außer Acht gelassenen negativ wirkenden Anpassungsteile sollen aber bei den folgenden Anpassungen „nachgeholt“ werden, sodass die nächsten Rentenanpassungen eher gering ausfallen dürften. Mein Tipp daher: Rechnen Sie ohne irgendeine Rentenanpassung. Geringer als heute dürfte der aktuelle Rentenwert (das ist der Wert, der immer angepasst wird) zumindest nach derzeitiger Rechtslage nicht werden. (Auch dies wurde im Rahmen des Wahlkampfes noch kurz vor der Bundestagswahl als Gesetz verewigt- Aber auch solche Gesetze kann man wieder ändern). MfG zelda
-_-am 24.09.2010 | 18:56
Offizielle Angaben zur Rentenanpassung in der Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung: Dabei wird die ggf. auf das Erreichen der Regelaltersgrenze hochgerechnete Altersrente mit zwei möglichen Varianten (jährlicher Anpassungssatz von 1,0 % und 2,0 %; bis 23.05.2006 1,5 % und 2,5 %) gerechnet. Die ausgewiesenen dynamisierten Hochrechnungsbeträge werden auf 10,00 EUR-Werte abgerundet. Bei Renten, bei denen sich nach Abrundung ein geringerer Betrag als der undynamisierte Hochrechnungsbetrag ergibt, wird auf eine Dynamisierung verzichtet. Aufgrund der den Dynamisierungswerten zugrunde liegenden langfristigen Annahmen kann die Dynamisierung der Hochrechnungsbeträge in der kurzen Frist ohnehin zu ungenauen Werten führen. Bei Versicherten rentennaher Jahrgänge kann es demnach zu erheblichen Abweichungen von den tatsächlichen späteren Rentenbeträgen kommen. Für Versicherte, die im Kalenderjahr 2006 das 55. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgänge 1947 - 1951), wird in den folgenden Renteninformationen nur eine Dynamisierungsvariante mit einem Dynamisierungswert von 1,0 % ausgewiesen. Für Versicherte, die im Kalenderjahr 2006 das 60. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgänge 1946 und früher) werden keine dynamisierten Hochrechnungsbeträge mehr ausgewiesen. Dieser Personenkreis dürfte zudem bereits entsprechende zusätzliche Altersvorsorgemaßnahmen getroffen haben. Diese Festlegung gilt auch für Rentenauskünfte. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
#am 24.09.2010 | 17:16
Soll das eine Scherzfrage sein? Dann sind Sie im falschen Forum. Die Glaskugel ist leider auch defekt. Rechnen Sie lieber nicht. Welchen Vorteil versprechen Sie sich eigentlich davon, einschätzen zu können, ob Sie in 5 Jahren 500,- EUR oder 505,- EUR Rentenanspruch haben?
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