Hallo Dr. Rasim,
wenn der Minijob aufgenommen wird, werden Sie mit Versicherungspflicht angemeldet, es sei denn Sie unterschreiben gegenüber dem Arbeitgeber eine Erklärung, mit der Sie auf die Versicherungspflicht verzichten.
Diese Verzichtserklärung kann leider nicht zurück genommen werden. Die einzige Möglichkeit, beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob mit Versicherungspflicht auszuüben, ergibt sich durch eine Unterbrechung des Minijobs.
Eine Erläuterung der zuständigen Minijobzentrale finden Sie hier:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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