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Experten-Antwort

Rentensteigerung durch Ost-West-Rentenanpassung

von K. Lindner22.02.2017 | 18:05
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieviel habe ich denn nun mehr Rente durch die Ost-West-Rentenanpassung zum 1.7.2018 mehr in der Tasche? Mein Rente beläuft sich auf 850 Euro. Auf wieviel Euro wird bei mir als Ostrentner nun die Rente aufgebessert? Es wäre schön Frau oder Herr Experte wenn sie mir eine Zahl nennen könnten.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo K. Lindner,

den Ausführungen von ATZler und Konrad Schießl ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Außer vielleicht noch folgender Hinweis:

Die vollständige Angleichung soll in 7 Schritten bis 2024 erfolgen. Das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren wurde aktuell eingeleitet. Wann und mit welchem abschließenden Ergebnis dieses Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden wird bleibt abzuwarten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ ATZler

1) Bild-Zeitung nicht immer alles glauben, auch wenn die das Thema "Ost-West Angleichung" recht akzeptabel darzustellen versuchen.

2) Der beschriebene Fall, dass die sog. Ost-West Angleichung ohne die geplante gesetzliche Regelung schneller vollzogen sein könnte, ist wohl eher Utopie. Sicherlich ist theoretisch denkbar, dass die Ost-Löhne in kürzester Zeit Westniveau erreichen, was dann auch auf die Renten übertragen und somit quasi zu einer automatischen Angleichung führen würde. Das war ja auch ursprünglich angedacht, dass sich das so ergeben wird.

Aber nach über 25 Jahre Einheit hat die Zeit doch gezeigt, dass sich das so automatisch eben nicht ergeben hat, mit der Angleichung. Daher jetzt der Gesetzentwurf zur Schrittweisen Angleichung in 7 Schritten. Politisch gewollt und gesellschaftlich (verständlicherweise) schon lange gefordert.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

@ E. Süß

Das ist leider mit vielen gesetzl. Änderungen so. Es wird immer Personen geben, für die Änderungen zu spät kommen.

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20 Antworten

Fredam 22.02.2017 | 18:13
ca. 50 Euro
Rentneram 22.02.2017 | 18:17
Das kann noch keiner sagen. Bitte Geduld.
Rechneram 22.02.2017 | 18:22
Rechnen sie mit ca. 15 €
Schadeam 22.02.2017 | 19:12
Sie werden wohl wie jeder andere Rentner noch abwarten müssen bis (irgendwann) im Mai die Anpassungswerte offiziell bekannt gegeben werden. Und im Sommer erhalten Sie - auch wie jeder andere - die neue Rentenanpassungsmitteilung zugesandt. Dann wissen Sie es centgenau. Rechenhilfe: pro Prozentpunkt mehr sind es 8,50 €. Wenn Sie aber gerne eine unverbindliche Zahl hören wollen und dann glücklich sind, schlage ich Ihnen 17,23 € vor.
ATZleram 22.02.2017 | 19:56
Ist das etwa Absicht, dass hier keine Zahlen genannt werden. Die Prognose ist doch ziemlich einfach. Das Rentenniveau Ost liegt momentan bei 94,1 Prozent vom Rentenniveau West. Ihre Rente von 850 Euro Ost würde als gegenwärtig 903,29 Euro West entsprechen. Ihre Rente müsste also in diesem Jahr fiktiv um 53,29 Euro erhöht werden, um Westniveau zu erreichen. Die allgemeine Erhöhung für alle würde dann noch dazukommen. Jedoch werden die Ostrenten beginnend ab 2018 in sieben Stufen erhöht, bis 2015 dann endlich das einheitliche Niveau erreicht ist. 53,29 Euro : 7 Jahre = 7,61 Euro pro Jahr in sieben Schritten oder 5,9 Prozent : 7 Jahre = 0,84 Prozent pro Jahr in sieben Schritten (903,29 Euro x 0,0084 = 7,59) Sie dürfen sich also als Ostrentner mit 850 Euro Rente auf eine zusätzliche Erhöhung von etwa 7,60 Euro im Jahre 2018 und in den 7 Folgejahren freuen. Durch die allgemeinen Rentenerhöhungen und die normale Anpassung des Rentenwertes Ost nach oben wird dieser Wert von 7,60 Euro sich verändern, aber nur unwesentlich. Ich möchte das hier nicht weiter kommentieren, weil das kein politisches Forum sein soll.
Konrad Schießlam 22.02.2017 | 20:01
Nenne mal als Beispiel das Jahr 2017, da der Durchschnittsverdienst des Jahres 2017 noch nicht vorhanden. Ein Versuch, dies zu berechnen ist es allemal wert. Durchschnittsverdienst in West 37103 Brutto , 1 Entgeltpunkt und 30,45 Rentenwert. In Ost 28,66 Rentenwert, 1 EP. und ohne Hochwertung 33148 Verdienst bei Hochwertung ( Umrechnungsfaktor) 1.1193 % fiktiv 37103 Verdienst und 28,66 Rentenwert je EP. Euro 28,66 in 45 Jahren 1289 Rente. Nach der Angleichung-Wegfall der Hochwertung- 30,45 Rentenwert : 37103 mal 33148 Euro 27,20 Rentenwert in 45 Jahren 1224 monatliche Rente. Nun rechnen Sie mal für 850 Monatsrente. MfG.
ATZleram 22.02.2017 | 20:04
Von den 7,60 Euro bezahlt Herrn Schäuble die Hälfte aus dem Steuertopf. Das wären immerhin 3,80 Euro pro Monat nur für Sie. Sie sollten sich für das großzügige Wahlgeschenk bedanken.
W*lfgangam 22.02.2017 | 20:33
Zitat von ATZler anzeigenausblenden
Hallo ATZler, wir sind uns sicher einig, das man das schlicht als 'Augenwischerei' bezeichnen kann. Die 6 % Abstand wären wahrscheinlich auch über die normale etwas stärkere Anpassung der OST-EP in diesem Zeitraum zustande gekommen. Man tut halt so, als tut man was ... :-) Gruß w.
K. Lindneram 22.02.2017 | 21:55
Vielen Dank für die Beiträge, insbes. den von ATZler.
Mike Bogneram 23.02.2017 | 07:04
Und wann wird etwas gegen die Ungerechtigkeit bei der unterschiedlichen Berechnung der Erwerbsminderungsrente unternommen? Das 4 Klassenmodel muss weg , gleiche Rentenberechnung für alle.
ATZleram 23.02.2017 | 09:21
http://www.bild.de/politik/inland/rente/renten-im-osten-werden-v… @W*lfgang: Das sehe ich genau so. Das wird auch indirekt von diesem Artikel in der Bild-Zeitung bestätigt. Bitte die Grafik beachten! Hier geht man von einer 7-stufigen Anpassung von jeweils nur 0,7 Prozent aus. Im dümmsten Fall könnte es sogar sein, dass ohne dieses Gesetz der Ausgleich sogar noch eher erreicht wäre.
E. Süßam 23.02.2017 | 21:41
Wenn man Altersrentner ist, die 60 oder 65 schon überschritten hat, und die Lebensuhr sich seinem Ende nähert, wird man sich fragen, ob ich die nächsten 7 Jahre noch erlebe. Will damit sagen, für viele fällt diese Rentenanpassung schon deshalb ins Wasser, weil sie vorher irgendwann ins Gras beissen oder die Löffel abgeben. Die Politik kann natürlich sagen, wir haben die Rentenanpassung gemacht. Für viele wird sie jedoch ganz oder teilweise zu spät kommen. Aber so sind unsere Politiker eben, viel sagen und im Endeffekt wird nichts getan oder bestenfalls nur die Hälfte getan.
Konrad Schießlam 24.02.2017 | 09:41
Es kann durchaus sein, dass Ihre Rente nach der Angleichung geringer ausfällt durch den Wegfall der sogenannten jetzigen Hochwertung. Maßgebend auch hier, Verdienst und Hochwertung des derzeit angenommen Brutto Verdienstes trotz des niedrigeren Rentenwertes in Ost von 28,66( 30,45 in West) für einen errechneten Entgeltpunkt. Dies auszurechnen erfordert die jetzigen Daten, Euro Beträge. MfG.
W*lfgangam 24.02.2017 | 14:25
Ergänzend: Richtig, aber die komplette Rente als solche fällt ja nicht geringer aus (die Hochwertung der Vergangenheit bleibt bestehen), sondern nur noch die 'Restzeit-Beschäftigungszeit' bis zum einheitlichen aktuellen Rentenwert könnte einen etwas geringeren Rentenzuwachs auf den IST-Stand bedeuten. Das sind ggf. Beträge, die sich mtl. im einstelligen EUR-Bereich bewegen – nach der gesamte Laufzeit bis zur 'Einheit'. Gruß w.
Konrad Schießlam 24.02.2017 | 16:59
Nach meiner Meinung, ein ganz großer Trugschluss. Angleichung heißt vor allem, Wegfall der Hochwertung der leider zu niedrigen Verdiensten, die ja deshalb hochgewertet wurden, da 28,66 in der DDR und nicht 30,45 wie in West als Rentenwert für 1 Entgeltpunkt gelten. Dies ist mein 1. Ruf eines Experten hierzu, ich mit meinen Halbwissen kann dies ja nach verkraften, aber der Rentenspeziallist Gangerl doch nicht. MfG.
W*lfgangam 24.02.2017 | 21:34
Hallo KS, ich verstehe, dass Sie die Hintergründe leider nicht verstanden haben ;-) Gruß w.
Paula S.am 25.02.2017 | 15:35
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
(...)
Hallo KS, ich verstehe, dass Sie die Hintergründe leider nicht verstanden haben ;-) Gruß w.
Na klar, das zu erkennen, dafür ist der Wolfgang als begnadeter Beamter bzw. Pensionsbezieher natürlich Spezialist. Da kannst du, KS, nicht mithalten.
Konrad Schießlam 28.02.2017 | 15:30
Hallo Paula, hoffe nicht, dass Sie von sich auf Andere schließen. Käme doch gar nicht auf die Idee von Rente mehr zu verstehen als unser Gangerl. Er hat sich wieder mal als " Erhabener"hier ausgezeichnet. Wie ich meine, ist es zweifelsfrei, bei Abschaffung der bisherigen Hochwertung wird bei Angleichung mancher drüben weniger Rente erhalten, natürlich nicht der, der jetzt schon soviel Brutto ver- dient und durch die Höherbewertung derzeit mehr in der Tasche hat als ein Westler. Erspare mir hierzu erneut ein Rechenbeispiel und verweise auf den Eintrag von "Maya" am 20.01.2017 19:40. Was alles dies, mit Hintergründen zu tun hat ist mir schleierhaft. MfG.
W*lfgangam 28.02.2017 | 20:43
...na dann, einfach den Bildungsmodus einschalten und nachlesen, was in der Angleichung wirklich steckt/geplant ist: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Erwarten Sie nicht, dass das auf 1 'Bierdeckel' halbundhalb Ost/West passt ;-) Gruß w.
Konrad Schießlam 01.03.2017 | 08:04
Das hat weder mit Bildungsmodus, noch mit der einmaligen Bemerkung von März-auch im Monat März- zu tun. Abwarten und Tee trinken, mit und ohne "Schulz" MfG.
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