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Experten-Antwort

Rentensteigerung durch weitere Pflege neben Altersrente?

von Agnes20.12.2016 | 11:35
2097 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im Mai 1955 geboren und beziehe seit 01.03.2016 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Seit längerem pflege ich schon meine Mutter, ab Oktober 2015 wurden auf Grund der höheren Pflegestufe dann auch von der Pflegekasse für mich Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Mit Februar 2016 wurde dies Beitragszahlung beendet. Nun habe ich gehört, dass ab 01.01.2017 die Pflegekasse wieder Beiträge einzahlen muss und sich dadurch meine Rente erhöht. Können Sie mir sagen, ob diese Information richtig ist? Falls ja, muss ich selbst etwas unternehmen und ab wann bekomme ich dann mehr Rente? Danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die die Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI erfüllen, werden zukünftig aufgrund eines Altersvollrentenbezuges erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Bis dahin sind sie rentenversicherungspflichtig.

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die die Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI erfüllen und am 31. Dezember 2016 nur deshalb nicht

rentenversicherungspflichtig sind, weil sie eine Altersvollrente beziehen, werden ab 1.

Januar 2017 rentenversicherungspflichtig, wenn sie die Regelaltersgrenze noch nicht

erreicht haben.

Die Rente wird dann immer zum 01.07. neu berechnet mit dem Beitrag des vergangenen Jahres.

Wird nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze nur noch eine Teilrente bezogen, können auch dann noch Beiträge erwirtschaftet werden, die zu einer Rentensteigerung führen.

Ich empfehle Ihnen eine ausführliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Flexirentengesetzes.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Auch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die die Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI erfüllen, werden zukünftig aufgrund eines Altersvollrentenbezuges erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Bis dahin sind sie rentenversicherungspflichtig.

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die die Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI erfüllen und am 31. Dezember 2016 nur deshalb nicht

rentenversicherungspflichtig sind, weil sie eine Altersvollrente beziehen, werden ab 1.

Januar 2017 rentenversicherungspflichtig, wenn sie die Regelaltersgrenze noch nicht

erreicht haben.

Die Rente wird dann immer zum 01.07. neu berechnet mit dem Beitrag des vergangenen Jahres.

Wird nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze nur noch eine Teilrente bezogen, können auch dann noch Beiträge erwirtschaftet werden, die zu einer Rentensteigerung führen.

Ich empfehle Ihnen eine ausführliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Flexirentengesetzes.

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10 Antworten

Schadeam 20.12.2016 | 13:05
dadurch dass es künftig möglich ist ohne Zuverdienst auf einen Teil der Rente zu verzichten. Man verzichtet beispielsweise auf 1% und erhält eine 99% Teilrente......
Agnesam 20.12.2016 | 13:01
Wie kann ich nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur noch eine Teilrente beziehen, wenn es doch ab diesem Zeitpunkt keine Hinzuverdienstgrenze mehr gibt?
???am 20.12.2016 | 13:25
Die AOK scheint anderer Ansicht zu sein - aus dem dortigen Expertenforum: "Guten Tag, ja, es ist richtig, dass Pflegepersonen ab 01.01.2017 rentenversicherungspflichtig sind, sofern sie eine Altersrente vor Erreichen der Altersgrenze beziehen und die weiteren Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllen. Die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten gibt es nach unseren Informationen lediglich für beschäftigte Rentner. Eine Übertragung auf Pflegepersonen ist uns nicht bekannt. Die Sozialversicherungsträger haben sich zu diesem Sachverhalt auf Bundesebene bisher noch nicht abschließend positioniert. "
Robam 20.12.2016 | 14:03
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Altersvollrentenbezieher, die beschäftigt sind, auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Diese Verzichtsmöglichkeit haben jedoch nur Beschäftigte und nicht Pflegepersonen. Deswegen ist hier ein Verzicht in Höhe von 1 % nötig - wie von @Schade ausgeführt.
Schadeam 20.12.2016 | 14:04
Das Gesetz wurde ja erst vor wenigen Tagen verkündet - die AOK wird schon noch umdenken.......bis zum 01.01.2017 ist doch auch noch massig Zeit....:)
egal (der Erste)am 21.12.2016 | 12:51
Reicht tatsächlich 1 Cent? Soweit ich gehört habe, soll auf die Rente in %-Schritten verzichtet werden können und nicht in Beträgen...
W*lfgangam 21.12.2016 | 21:11
Ehrlich - ich weiß es nicht, ist mir aus dem bisherigen Überfliegen des Gesetzes nicht in Erinnerung. Ob nun Cent/EUR-Beträge ...%-Satz wäre sogar noch besser: Sie wünschen eine 99,9999 % Teilrente und haben im Rahmen der Rundungsdifferenzen denselben Rentenbetrag, aber trotzdem nur eine Teilrente ;-) Vielleicht ist das die Lösung/kurz recherchiert: § 42 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Eine unabhängig vom Hinzuverdienst gewählte Teilrente beträgt mindestens 10 Prozent der Vollrente. Sie kann höchstens in der Höhe in Anspruch genommen werden, die sich nach Anwendung von § 34 Absatz 3 ergibt.“ aus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809787.pdf Also ich sehe da nur eine Untergrenze von 10 %, aber keine Beschränkung auf zwingend ganzzahlige höhere %, ...genial *g Gruß w.
egal (der Erste)am 23.12.2016 | 12:14
okaaay :-) Das ist dann mal wieder ein klassisches Beispiel dafür, was passiert, wenn Rentengesetze von Leuten gemacht,werden, die von Rente - ich sag mal - so mittelprächtig Ahnung haben...
völlig egalam 23.12.2016 | 14:58
Ich stimme Ihnen zu: Da haben Leute ein Gesetz entworfen, ohne sich Gedanken über die Auswirkungen zu machen. Ob ich mich W*lfgangs Begeisterung ("genial") und den vielen "Smileys" anschließen kann, muss ich mir aber noch überlegen. Denn dieses "Meisterstück" geht zu Lasten der Pflegekasse, die die Rentenversicherungsbeiträge ganz allein zahlen muss. Und wie finanziert sich die Pflegekasse? Vielleicht über die Beiträge zur Pflegeversicherung? Kann es sein, dass diese Beiträge just zur Jahreswende 2017 erhöht werden müssen? Könnte es vielleicht sein, dass die Beiträge zur Pflegekasse wegen dem "Meisterstück" demnächst wieder erhöht werden müssen? Aber vielleicht liege ich auch falsch und die Beiträge zur Pflegekasse steigen gar nicht weiter. Vielleicht wird ja stattdessen bei den Leistungen für die Pflegebedürftigen gespart. Das wäre doch auch eine gute Lösung zur Finanzierung von Altersvollrentnern, oder nicht? Oh, Pardon! Ich meinte natürlich nicht die Altersvollrentner, sondern die 99,9999-%-Teilrentner, die nur betragsmäßige Vollrentner sind! Also die gerundeten Alters-Teil-Voll-Rentner, sozusagen. Wenn ich es mir recht überlege, stimme ich W*lfgang doch zu. Das Ganze ist vom Gesetzgeber "genial" gemacht: Der Gesetzgeber macht Geschenke an die Alters-Teil-Voll-Rentner, und zahlen müssen die anderen. Das versuche ich morgen auch mal, bei meinen Geschenken. Frohe Weihnachten!
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